2022-07-20 11:01:00 Automobile

Schaut die Polizei Telefonnutzern bald auf die Finger?

Carzoom.de
Fotos: Auto-Medienportal.Net/Mobil in Deutschland

Das Mobiltelefon am Steuer zu benutzen, ist bekanntlich verboten – zu Recht, wie Verkehrssicherheitsexperten betonen. Sie sind davon überzeugt, dass viele Verkehrsunfälle auf die Mobiltelefonnutzung während der Fahrt zurückzuführen sind. Deshalb warnen Sicherheits-Kampagnen immer wieder davor, sich durchs Telefon in der Hand ablenken zu lassen. Nun sollen auch hierzulande spezielle „Mobiltelefon-Blitzer“ die Telefonsünder überführen.

Exakte statistische Aussagen, wie viele Unfälle und Tote tatsächlich auf Mobiltelefonnutzung am Steuer zurückzuführen sind, gibt es nicht. Denn in der Praxis ist nur schwer zu beweisen, dass ein Autofahrer mit seinem Mobiltelefon beschäftigt war, bevor er einen Unfall verursachte. Auch lässt sich vielfach kaum nachweisen, ob das Telefonieren ursächlich für den Unfall war. Dennoch steht für Experten außer Frage, dass eine Benutzung des Mobiltelefons am Steuer höchst gefährlich, ja sogar lebensgefährlich sind.

Doch trotzdem sieht man sie oft, die Fahrer, die auch in dichten Innenstadtverkehr für jeden sichtbar ihr das Telefon nutzen. Gefühlt wächst die Zahl derjenigen sogar, die man im Straßenverkehr ohne sichtbare Hemmungen mit dem Mobiltelefon am Ohr beobachten kann. Selbst die Strafen, die auf dieses Vergehen stehen, schrecken nicht genug ab. Nicht einmal die Sanktionen, die bei einem Unfall wegen nachweislicher Mobiltelefonnutzung am Steuer folgen können, halten Fahrer von der riskanten Unsitte ab. Immerhin droht mindestens ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn man während der Fahrt telefoniert oder Nachrichten auf dem Smartphone checkt. Kommt es durch die Verwendung von elektronischen Geräten am Steuer zu einem Unfall mit Sachschaden, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor.

Darüber hinaus muss ein „erwischter“ Mobiltelefonnutzer bei einem Unfall mindestens damit rechnen, eine Teilschuld zugerechnet zu bekommen. Und er kann davon ausgehen, dass sich die Kasko-Versicherung in einem solchen Fall weigert, den Schaden am eigenen Fahrzeug zu übernehmen. Begründung: Fahrlässigkeit.

Das ist der Hintergrund, vor dem die Polizei in Rheinland-Pfalz ein Pilotprojekt zur Erkennung von Ablenkungsverstößen durch Mobiltelefonnutzung im Straßenverkehr startete. Mit einer Technik, die bereits von der niederländischen Polizei erprobt wurde, sollen Mobiltelefonsünder gezielt überführt werden. Dabei folge Rheinland-Pfalz dem Leitgedanken der europäischen Verkehrspolizeien „Roadpol“, die Zahl der Verkehrstoten auf null reduzieren zu wollen, erklärte Landesinnenminister Roger Lewentz bei der Vorstellung des Projekts in Mainz und verweist darauf, dass ein Autofahrer bei einer Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde nur eine Sekunde auf sein Mobiltelefon schaut, legt er 30 Meter „im Blindflug“ zurück, ohne ein plötzliches Ereignis oder Hindernis wahrnehmen zu können.

Kern des in den Niederlanden entwickelten und bereits erfolgreich getesteten Systems „MONOcam“ ist eine Kamera, die den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position beobachtet. Dabei sucht das System speziell Mobiltelefone im Bereich des Fahrers sowie auf eine entsprechende typische Handhaltung. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus und dokumentiert den Vorgang – wie bei einem Tempoverstoß. Anschließend bewerten speziell geschulte Polizeibeamte das Foto und lassen gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid folgen.

Rheinland-Pfalz ist jetzt das erste Bundesland, das die innovativen Blitzer gegen Mobiltelefonsünder einsetzt. Inzwischen sollen auch andere Bundesländer Interesse zeigen. So soll sich etwa das bayerische Innenministerium dem Vernehmen nach für die Einführung eines solchen Mobiltelefon-Blitzer-Systems interessieren. Doch zunächst sollen die Erfahrungen aus der Testphase in Rheinland-Pfalz ausgewertet und die Ergebnisse auf der Innenministerkonferenz im Herbst vorgestellt werden. (aum)

Veröffentlicht am 20.07.2022

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