Uniti: Flexibilisierung allein reicht nicht
Bislang werden in den Flottenverordnungen lediglich die CO2-Emissionen im Fahrbetrieb erfasst (so genannter „Tailpipe“-Ansatz). Damit gelten Verbrennerfahrzeuge, unabhängig davon, ob sie mit fossilen oder mit klimaneutralen Kraftstoffen betrieben werden, stets als CO2-Emittenten. Batterieelektrische Fahrzeugen hingegen werden pauschal als Nullemissionsfahrzeuge eingestuft – auch dann, wenn sie mit Strom aus fossilen Quellen geladen werden. Uniti fordert daher statt des „Tailpipe“-Ansatzes für die CO2-Bewertung die Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs. Der Bundesverband Energie Mittelstand sieht in den derzeitigen politischen Rahmenbedingungen auch ein echtes Hindernis für den Hochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen. Diese seien aber ein wirksames Mittel, um den auch nach 2035 noch sehr hohen Kfz-Altbestand klimafreundlich zu stellen.
Am Verbrennungsmotor hängen laut Uniti in der Bundesrepublik 457.000 Arbeitsplätze direkt und 163.000 indirekt sowie rund 48 Milliarden Euro jährlich an industrieller Wertschöpfung. Diese seien mit dem faktischen Verbot für neue Verbrenner ab 2035 in Gefahr. (aum)
Bundeskanzler Merz hat angekündigt, sich für eine andere CO2-Flottenregulierung einzusetzen. Der Bundesverband Energie Mittelstand fordert dagegen einen echten Methodikwechsel.
Veröffentlicht am 09.09.2025

