VDIK hofft auf neues Wohneigentumsrecht
Das deutsche Miet- und Wohneigentumsrecht ist derzeit noch ein zentrales Hemmnis für die Errichtung privater Ladepunkte. Die Initiative des Bundesjustizministeriums zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes begrüßt der VDIK.
Befragungen von E-Auto-Käufern haben ergeben, dass die Möglichkeit, zu Hause zu laden, eine entscheidende Voraussetzung für die Anschaffung eines Elektroautos ist. Um das Ziel von rund 10 Millionen Elektroautos bis 2030 in Deutschland zu erreichen, sind nach Schätzungen der Automobilindustrie 8 bis 11 Millionen Ladepunkte im privaten Bereich erforderlich.
Mieter oder Wohnungseigentümer, die Ladepunkte an ihren Stellplätzen installieren wollen, treffen bisher allerdings auf hohe rechtliche Hürden. So können Vermieter die Zustimmung verweigern. Wohnungseigentümer sind auf einstimmige Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft angewiesen. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 24.01.2020
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