Verkehrsgerichtstag und DVW wollen E-Scooter-Nutzer disziplinieren
Wichtig war dem DVW darüber hinaus, keine weiteren Fahrzeuge dieser Klasse, besonders solche ohne Lenkstange wie die sogenannten E-Hovercraft, zuzulassen. Die Verkehrswacht forderte eine Prüfbescheinigung für die Nutzung aller Elektro-Kleinstfahrzeuge, weil damit ein Nachweis grundsätzlicher Kenntnisse der StVO und ein Mindestalter von 15 Jahren durchgesetzt würde.
Für die bessere Strafverfolgung nach Verstößen mit einem Elektro-Kleinstfahrzeug sollen die Verleihfirmen die Daten des Nutzers an die Behörden weitergeben. Auch das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum müsse strenger geregelt werden, meint die DVW. (ampnet/Sm)
Veröffentlicht am 02.02.2020
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