Wenn das Handy im Auto plötzich 16 Kilogramm wiegt
Crashtests des ADAC ergaben Aufprallwerte bis zum Vierzigfachen des eigentlichen Gewichts von Gegenständen bei einem Frontalunfall mit 50 km/h. Wer seine Einkäufe für den kurzen Weg nach Hause einfach nur auf dem Rücksitz abstellt, Alltagsutensilien auf dem Armaturenbrett spazieren fährt oder beim Wochenendausflug die Kamera griffbereit auf dem Beifahrersitz liegen hat, der riskiert bei einer Vollbremsung für sich und seine Mitfahrer schwere und schwerste Verletzungen. Und natürlich gehören erst recht Haustiere im Auto gesichert.
Der Gesetzgeber gibt klare Regeln zur sachgerechten Sicherung von Ladung vor. Darunter fällt alles von Kleinteilen bis zu Möbelstücken. Konkret besagt der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Gepäck bzw. Ladung selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen darf, etwa durch ungesichertes Befördern von Kanistern oder Blechbehältern auf der Ladefläche. Das gilt auch für das Handy oder den Hausschlüssel auf der Ablage.
Wegen des hohen Risikos von ungesicherten Gegenständen im Auto sind bei Verstößen Strafen vorgesehen. So droht bei nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Geht mit der Zuwiderhandlung eine Gefährdung einher, können ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Kommt es wegen ungesicherter Ladung zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro plus einen Punkt. Im schlechtesten Fall, wenn also bei einem solchen Unfall Personen zu Schaden kommen, kann der verantwortliche Fahrer sogar der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung für schuldig befunden werden – mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Schlecht gesicherte oder ungesicherte Ladung kann zudem Probleme mit der Versicherung zur Folge haben, warnt das Goslar Intstitut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg. Denn für dadurch entstandene Schäden muss die Kaskoversicherung nicht aufkommen. Deshalb sollten vermeintlich unbedenkliche Kleinteile nicht unterschätzt werden. (aum)
Veröffentlicht am 30.03.2022