25.08.2024 - Für Tierfreunde mag es ein wenig herzlos klingen, aber die Straßenverkehrsordnung (StVO) stuft Hund oder Katze im Auto schlicht als Ladung ein. Und die muss bekanntermaßen gesichert werden, sonst drohen Bußgelder, warnt die Gesellschaft für Technische Überwachung.
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