ZDK warnt vor praxisferner Energiekennzeichnung
Der ZDK unterstützt die grundsätzlichen Ziele, warnt jedoch vor einer praxisfernen Umsetzung. „Im Interesse von Verbrauchern, Umwelt und Mittelstand brauchen wir klare und verständliche Regeln, die auch im Werkstattalltag funktionieren“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Zu komplizierte Vorgaben würden hingegen die Wirkung des Gesetzes gefährden.
Kernforderungen des Verbands sind mehr Rechtsklarheit, der Abbau unnötiger Bürokratie und eindeutige Begriffsdefinitionen. So müsse etwa klar geregelt sein, was unter „visuell wahrnehmbarer Werbung“ oder „Anbieten“ zu verstehen ist. Kurzfristige Fahrzeugüberlassungen wie Werkstattersatzwagen dürften nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.
Zudem lehnt der ZDK eine Ausweitung der Händlerpflichten ab. Herstellerverantwortung dürfe nicht auf den Handel abgewälzt werden. Auch bei den erweiterten Befugnissen der Marktüberwachung fordert der Verband eine verhältnismäßige Ausgestaltung.
Mit der Gesetzesreform sollen EU-Vorgaben in nationales Recht übertragen werden, um nachhaltige Produkte, transparente Kennzeichnung und energieeffiziente Kaufentscheidungen zu fördern. Der ZDK mahnt: Nur praxisgerechte Regeln sichern die Akzeptanz in den Betrieben. (aum)
Veröffentlicht am 29.09.2025
UnternehmenZDKPolitik & VerkehrBundeswirtschaftsministeriumEnergieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

