Über 27.000 Autofahrer dürfen jetzt aufs Leichtkraftrad steigen
Die B196-Fahrerlaubnis können Autofahrer bekommen, die mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins sind. Gefordert sind eine mehrstündige theoretische und praktische Schulung, eine abschließende Führerscheinprüfung ist nicht nötig. Sie dürfen danach leinere Motorräder und -roller mit bis zu 15 PS (11 kW) fahren, bei Elektro-Zweirädern auch mit kurzfristig mehr Spitzenleistung.
Auch in Relation zur Einwohnerzahl machten vor allem Menschen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen Gebrauch von der Möglichkeit. In Saarland war die Quote mit 82 Eintragungen pro 100.000 Einwohner am höchsten. registriert. In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen war das Interesse mit bis zu 45 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner weniger stark. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 26.10.2020
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