Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - Aktuelle Meldungen

Ab März Mofas und E-Scooter nur noch mit grünem Kennzeichen
14.02.2022 - Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen in Deutschland nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Darauf hat der Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Die blauen Nummernschilder verlieren an diesem Stichtag ihre Gültigkeit. Wer mit ihnen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
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14.11.2019 - Der Bundesrat fordert eine neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Demnach sollen nur noch Fahrzeuge eine Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten, die über Wechsel-Akkus verfügen. Dies soll die Umwelt und die Ressourcen schonen. Betroffen wären vor allem die E-Kickscooter. Die Bundesregierung muss dem Vorschlag noch zustimmen. Anbieter wie der Berliner Battery-as-a-Service-Provider Swobbee begrüßen den Vorstoß. (ampnet/jri)
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12.09.2019 - Der TÜV-Verband hat drei Monate nach der Einführung von E-Scootern in Deutschland eine Ausstattungspflicht der Elektrotretroller mit Blinkern gefordert. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Abbiegen im laufenden Verkehr häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen führe. „E-Scooter-Fahrer sollten die Hände unbedingt am Lenker lassen, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer sehen dann aber oft zu spät, wenn Elektrotretroller die Fahrtrichtung ändern oder die Spur wechseln“, sagte VdTÜV-Geschäftsführer Dr. Joachim Bühler.
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27.06.2019 - Seit 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller in Deutschland erlaubt. Das Kraftfahrtbundesamt hat nun den ersten „Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk- oder Haltestange“ die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. Das Gutachten dafür hat der Technische Dienst der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) erstellt. Es handelt sich um den Voiager 1 des schwedischen Herstellers VOI.
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09.05.2019 - Die Bundesbürger legen bei der Einführung und Nutzung von elektrisch angetriebenen Tretrollern (E-Scootern) großen Wert auf die Verkehrssicherheit. Nur elf Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass das Fahren mit E-Scootern in Städten auf Gehwegen erlaubt sein sollte. Mit 83 Prozent ist die große Mehrheit dafür, dass E-Scooter auf Fahrradwegen unterwegs sein sollten. 22 Prozent sprechen sich dafür aus, dass E-Tretroller auf Straßen fahren dürfen. Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1001 Personen ab 18 Jahren ergeben.
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11.04.2019 - Verbraucher, die aktuell E-Tretroller kaufen, könnten am Ende mit leeren Händen dastehen. Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen in der aktuellen Fassung können viele Modelle nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden. Das meldet der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.. Voraussichtlich Mitte des Jahres wird die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft treten. Diese soll E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr legalisieren, welche dann mit einer klebbaren Versicherungsplakette zu versehen sind, so sieht es der derzeitige Entwurf vor.
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10.04.2019 - Bis zur Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKF-V) durch den Bundesrat am 17. Mai, sollte der Entwurf geändert werden. Das fordern der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW). Die geplante Verordnung nehme zu wenig Rücksicht auf mögliche Gefährdungen ungeschützter Verkehrsteilnehmer. So solle auf Gehwegen Schrittgeschwindigkeit statt, wie vorgesehen, eine Geschwindigkeit von 12 km/h eingehalten werden.
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