Ratgeber: Bei Elektrokleinstfahrzeugen auf die ABE achten
Die Bedingung dafür ist, dass die Geräte eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder Einzelzulassung und eine Versicherung haben. E-Tretroller, die die Anforderungen dieser ABE nicht erfüllen, können auch nach Inkrafttreten der eKFV nicht legal im öffentlichen Raum bewegt werden. Es ist auch fraglich, ob diese Geräte von den Herstellern entsprechend nachgerüstet werden.
Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. zeigt sich besorgt darüber, dass diverse Handelsunternehmen aktuell mit großen Werbeaktionen E-Tretroller stark rabattiert verkaufen. Fast alle Geräte erfüllen dabei nicht die oben erwähnten Anforderungen. Käufer sollten beim Kauf darauf achten, dass das gewünschte Fahrzeug ein ABE-Kennzeichen hat, sofern dies keine anderweitige gesetzliche Zulassung erhalten hat.
Alle sonstigen Geräte, die schneller als 20 km/h fahren, werden keine nachträgliche ABE erhalten; ebensowenig Geräte, die über keine ausreichende Lichttechnik verfügen. Ausnahmen sind Fahrzeuge, welche nach bestehender Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) zugelassen werden können. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 11.04.2019