Ab März Mofas und E-Scooter nur noch mit grünem Kennzeichen
Das Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13,0 x 10,1 Zentimeter brauchen folgende Fahrzeuge:
Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
Motorisierte Krankenfahrstühle
Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungsplakette mit den Maßen 6,7x5,5 cm:
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde. (aum)
Veröffentlicht am 14.02.2022
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