TÜV-Verband fordert Blinker für E-Scooter
Eine entsprechende Verpflichtung zur Ausstattung von E-Scootern mit „Fahrtrichtungsanzeigern“ sollte daher zügig in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) aufgenommen werden, meint der Dachverband. Er verweist auch auf eine in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage. Dabei haben sich die mehr als 1000 Befragten ab 14 Jahren mehrheitlich nicht nur für eine Blinker-, sondern auch für eine Helmpflicht und eine Null-Promille-Grenze ausgesprochen. 58 Prozent der Umfrageteilnehmer sind sogar der Meinung, dass E-Scooter-Fahrer mindestens einen Mofa-Führerschein haben sollten.
Der TÜV-Verband setzt sich zwar für eine Helmpflicht ein, sieht dafür aber ebenso wenig Chancen wie für ein striktes Alkoholverbot für E-Scooter-Fahrer. Bisher ist das Tragen eines Helms laut Straßenverkehrsordnung erst für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h vorgeschrieben. E-Scooter dürfen dagegen nicht schneller als 20 km/h fahren. Auch eine Null-Promille-Grenze für eine einzelne Fahrzeugkategorie ist derzeit kaum zu rechtfertigen, räumt der VdTÜV ein und setzt daher auf eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
„Alle Beteiligten, allen voran E-Scooter-Verleiher, Händler und Behörden, sollten auf die Risiken der Elektrotretroller aufmerksam machen“, sagte Bühler. E-Scooter-Fahrer seien im fließenden Verkehr ohne Knautschzone oder Schutzkleidung unterwegs. Zudem müsse bekannter werden, dass bei der Nutzung von E-Scootern für den Konsum von Alkohol und Drogen die gleichen Regeln gelten wie beim Auto- und Motorradfahren. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 12.09.2019
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