
28.05.2025 - Wer einen schweren Verkehrsverstoß begeht, muss mit einer Eintragung im Flensburger Punkteregister und einem Fahrverbot rechnen. Bei acht Punkten gilt man als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit das nicht passiert, bieten so genannte Punktehändler ein zweifelhaftes Geschäftsmodell an: Sie vermitteln Dritte, die gegen Bezahlung die Punkte anderer Verkehrsteilnehmer übernehmen. Damit wollen und können Verkehrssünder um das Fahrverbot oder den Verlust der Fahrerlaubnis herumkommen. Möglich ist dies durch eine Gesetzeslücke, die es aus Sicht des ADAC im Sinne der Verkehrssicherheit umgehend zu schließen gilt.
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