
22.03.2023 - Wenn der Staub, den das vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wegen des Thermofensters in alten Dieselmotoren aufwirbelte, sich legt, werden wir vor deutschen Gerichten Diskussionen und den Begriff „Fahrlässig“ erleben. Das wird spannend. Denn unser Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach dem deutsche Gerichte nun die Klagen in Deutschland betrachten müssen, legt fest im § 276 (2): „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr (gemeint ist der Warenverkehr – die Redaktion) erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Bei technische Regeln kann es aber zwei Richtungen der Fahrlässigkeit geben: zu viel und zu wenig.
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