24.10.2023 - Ab 1. Juli 2024 wird die Autobahnmaut in Deutschland auch für Fahrzeuge ab 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fällig. Allerdings nur, wenn sie im Güterkraftverkehr unterwegs sind. An Besitzern schwerer Wohnmobile geht der Kelch der Straßennutzungsgebühr vorüber. (aum)
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