05.01.2024 - In der Hektik des Berufsalltags wird gerne auch schon einmal zwischen zwei Terminen oder auf der Rückfahrt schnell etwas im Auto gegessen. Zwar gibt es kein klares Verbot für die Nahrungsaufnahme während der Fahrt, die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) erinnert in diesem Zusammenhang an Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es, „die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Die Aufmerksamkeit gehört also dem Verkehr und nicht dem Snack in der Hand oder vor dem Mund.
Weiterlesen