Versicherungsschutz - Aktuelle Meldungen

Ratgeber: Urlaub mit dem Mietwagen
23.03.2022 - Mit den Osterferien in einigen Bundesländeren beginnt in Kürze die Urlaubs- und Reisesaison. Nach den Corona-Lockerungen zieht es viele Menschen wieder ins Ausland und nach dem Winter in die Sonne. Die entsprechenden Reiseziele werden zumeist mit dem Flugzeug erreicht. Vor Ort wird dann häufig ein Mietwagen gebucht, um vor Ort mobil zu sein. Die Pandemie und die aktuelle geopolitische Lage treiben die Preise allerdings nach oben, wie der Automobilclub von Deutschland betont. Das hat auch Auswirkungen auf die Vermietfirmen und deren Angebote.
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Ab März Mofas und E-Scooter nur noch mit grünem Kennzeichen
14.02.2022 - Ab dem 1. März 2022 dürfen die insgesamt rund 2,1 Millionen Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen in Deutschland nur noch mit grünen Schildern unterwegs sein. Darauf hat der Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hingewiesen. Die blauen Nummernschilder verlieren an diesem Stichtag ihre Gültigkeit. Wer mit ihnen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr, macht sich strafbar und muss die entstehenden Schäden aus eigener Tasche zahlen. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
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Das blaue Versicherungskennzeichen verliert seine Gültigkeit
02.02.2022 - Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder und -roller sowie E-Scooter und S-Pedelcs statt eines blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Wer den Wechsel versäumt, der verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich außerdem strafbar, betont die HUK-Coburg. Wer sein Mofa, Moped oder Roller erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Kaufen lassen sich die neuen Kennzeichen entweder online oder vor Ort direkt bei der Versicherung.
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Ratgeber: Versicherungsschutz bei Saisonkennzeichen
27.01.2022 - Viele Cabrios, Motorräder und Wohnmobile verschwinden in den Wintermonaten von der Straße und legen eine Ruhepause ein. Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt fast eine Million Pkw-, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 150.000 Wohnmobilbesitzer ein Saisonkennzeichen. Das spart Zeit und Geld: Das Fahrzeug muss zur Wiederinbetriebnahme nicht an- und zur zeitweisigen Stilllegung nicht abgemeldet werden. Steuern und Kfz-Versicherung werden nur für den Nutzungszeitraum, mindestens zwei – maximal elf Monate – gezahlt. Doch selbst während der Ruhemonate besteht Versicherungsschutz, wie die HUK-Coburg betont.
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17.11.2021 - Die Temperaturen sinken und Bodenfrost tritt wieder häufiger auf: Für Autofahrer ist es spätestens im November Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Autofahrer daher Winterreifen aufgezogen haben. Ihr Profil und ihre Lauffläche sind so konzipiert, dass sie bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen haben.
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17.10.2021 - Normalos werden davon nichts mitbekommen haben. Weitgehend unbemerkt von einer Öffentlichkeit hat die Bundesregierung Pflöcke für die Zukunft eines wichtigen Themas in den Boden gerammt: Im Sommer wurde mit dem Gesetz zum autonomen Fahren der regulatorische Rahmen für führerloses Fahren geschaffen. Als erstes Land der Welt. Das Gesetz, veröffentlicht am 27. Juli 2021 im Bundesanzeiger, trägt die sperrige Überschrift „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“. Darin wird festgelegt, was der Roboter am Steuer künftig können muss und welche Rolle er spielen wird.
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29.09.2021 - Wer nach einem Unfall verhindert, dass ein Gutachter die vom Fahrzeug erhobenen Daten ausliest, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln hervor. Die Richter stellten fest, dass Versicherungsnehmer verpflichtet sind, im Rahmen der so genannten „Aufklärungsobliegenheit“ alles beizutragen, was zur Aufklärung eines Schadensfalles dient. Dazu gehört auch, einem Gutachter bzw. einer Versicherungsgesellschaft den Zugang zu den Fahrzeugdaten zu ermöglichen.
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10.09.2021 - Im Herbst nehmen Wildunfälle wieder zu. Das zeigte sich trotz rückläufigen Verkehrs in Corona-Zeiten auch im vergangenen Jahr. Während sich unterjährig knapp 120 Wildunfälle pro Tag ereigneten, stieg die Zahl in den Monaten Oktober und November auf 160 Unfälle pro Tag an. Besonders hoch ist die Unfallgefahr in der Dämmerung und auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren, warnt die HUK-Coburg.
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27.06.2021 - Ein schicker Oldtimer muss kein Vermögen kosten – auch wenn Liebhaber beim Kauf mancher Exemplare tief in die Tasche greifen. Dagegen ist der Versicherungsschutz oft gar nicht teuer. Der Grund: Klassische Fahrzeuge werden weniger und vorsichtiger gefahren. Worauf es beim Versichern ankommt und welche Besonderheiten gelten, verrät die ADAC Autoversicherung.
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24.05.2021 - Autofahrer, die einen Unfallort verlassen, ohne die Polizei und ihre Versicherung zu informieren, machen sich schneller strafbar als viele ahnen. Das kann nicht nur teuer werden, sondern auch den Versicherungsschutz kosten – und den Entzug des Führerscheins sowie gegebenenfalls eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
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07.05.2021 - Radfahren liegt voll im Trend. Seit der Pandemie steigen viele Menschen noch lieber aufs Rad statt in Busse oder Bahnen. Wer ein Pedelec besitzt, der sollte im Hinterkopf haben, dass es anderen Verkehrsteilnehmern schwerfällt, ein normales Rad von der E-Variante zu unterscheiden. Denn wenn Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, kann schnell ein Unfall passieren. Da ist es gut, wenn man mit dem richtigen Versicherungsschutz vorgesorgt hat.
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07.04.2021 - „Von O bis O“, von Oktober bis Ostern, lautet die Faustregel für die Zeit, in der man sein Auto tunlichst mit wintertauglicher Bereifung versieht. Gleichzeitig gibt dieser Leitfaden aber auch an, wann das Fahrzeug mit Sommerpneus bereift werden sollte. Denn, so wie sich Sommerreifen nicht für den Winterbetrieb eignen, ist es nicht ratsam, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Deshalb sollte die Bereifung eines Wagens im Herbst wie im Frühjahr jeweils umgerüstet werden.
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