2025-10-01 09:11:00 Automobile

ADAC warnt vor zwei Kindersitzen

Carzoom.de
Fotos: ADAC via Autoren-Union Mobilität

Während der Crashversuche für den aktuellen ADAC-Kindersitztest haben zwei Produkte so schlecht abgeschnitten, dass der Club vor der Veröffentlichung der Gesamtergebnisse am 21. Oktober schon jetzt von diesen Modellen warnt. Es handelt sich um den Chipolino Olympus i-Size und den Reecle 360 (auch als „ZA10 i-Size“ bzw. „946i i-Size zu finden). Beide Kindersitze haben, entgegen der Fahrtrichtung montiert, im Frontalaufprall-Test versagt.

Der Reecle löste sich beim Crash aus der Basisstation, schleuderte umher und wurde nur noch vom quer verlaufenden Zusatzgurt gehalten. Der Chipolino riss ebenfalls aus der Basisstation und flog ungehindert durch den Fahrgastraum. In beiden Fällen können die darin angeschnallten Kinder schwere Verletzungen erleiden, weshalb der ADAC dringend von diesen Kindersitzen abrät. Bei der Montage in Fahrtrichtung hielten die betroffenen Modelle dem Crash zwar stand, da Kinder bis 15 Monate aber laut Gesetzgeber entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden müssen, sind die Kindersitze nicht für diesen Zweck geeignet. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen, dass alle Kinder bis zwei Jahre entgegen der Fahrtrichtung im Kindersitz angeschnallt werden sollten.

Der ADAC hat die Hersteller mit den Ergebnissen konfrontiert. Chipolino erklärte, der Olympus i-Size sei inzwischen ausverkauft und werde nicht mehr angeboten. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einigen Händlern noch Restbestände gibt. Von Reecle gab es bislang keine Rückmeldung.

Eltern, die einen der betroffenen Kindersitze gekauft haben, sollten diesen nicht mehr benutzen – insbesondere nicht für Kinder unter zwei Jahre. Zudem sollte der Händler kontaktiert und um Kulanz gebeten werden. Da beide Sitzmodelle die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen sie in Europa verkauft werden, weshalb sich ein genereller Anspruch auf Rückgabe bzw. Umtausch anhand des schlechten Abschneidens beim Verbraucherschutztest nicht ableiten lässt. Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Sicherheit von Kindersitzen sind deutlich niedriger als die Ansprüche im ADAC-Kindersitztest, der sich an den Euro NCAP Crashversuchen orientiert. Eltern, die den neuen Kindersitz vor weniger als zwei Jahren gekauft haben, könnten einen Anspruch auf Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer haben, dies müsste jedoch im Einzelfall geprüft werden. (aum)

Veröffentlicht am 01.10.2025

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