AvD: Der geplante Spritpreisdeckel reift zu kurz
Nach dem Entwurf eines Kraftstoffhöchstpreisgesetzes soll die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2027 ermächtigt werden, per Verordnung eine variable Preisobergrenze für Benzin und Diesel festzulegen. Voraussetzung ist, dass die wöchentlichen Preissteigerungen in Deutschland in drei aufeinanderfolgenden Wochen jeweils mehr als fünf Prozentpunkte über dem Durchschnitt der übrigen EU-Staaten liegen. Ein Eingreifen erfolgt also nicht automatisch, sondern muss im Einzelfall immer erst von der Politik aktiviert werden. Zeitlich wäre die Regelung auf maximal drei Monate begrenzt. Bei Gefährdung der Versorgungssicherheit können die Länder deren Anwendung aussetzen. Zudem sollen die Bundesländer regionale Abweichungen bei den Höchstpreisen festlegen dürfen.
„Der Mechanismus verhindert allenfalls übermäßige Verteuerungen, senkt aber nicht das Spritpreisniveau. Hinzu kommen hohe Eingriffshürden und mögliche regionale Ausnahmen“, beklagt der AvD. Er verweist unter anderem auf Belgien. Dort berechnet das Wirtschaftsministerium an jedem Werktag produktbezogene Höchstpreise anhand internationaler Produktnotierungen, Transportkosten, Steuern und Vertriebsmargen. Die Tankstellen dürfen günstiger verkaufen, aber nicht mehr als den errechneten Höchstpreis verlangen. Allerdings sind auch hier die Obergrenzen variabel. Was den Spritpreis im Vergleich zu Deutschland günstiger macht, sind geringere staatliche Abgaben.
Aus Sicht des AvD muss die Politik daher über eine solche kurzfristige Krisenregelung hinausdenken. Gemäß dem Wirtschaftsverband Fuels und Energie machen Steuern und regulierungsbedingte Kosten bei Diesel rund die Hälfte des Tankstellenpreises aus, bei E10 sind es sogar rund 60 Prozent. Dauerhaft bezahlbare Mobilität erfordere daher vor allem niedrigere staatliche Belastungen, betont Deutschlands ältester Automobilclub. Er fordert mehr Transparenz bei der Preisbildung, eine konsequente Wettbewerbsaufsicht und die Abschöpfung außergewöhnlicher Krisengewinne zugunsten der Verbraucher. Die aktuelle befristete Energiesteuersenkung um rund 17 Cent je Liter sei eine kurzfristig wirksame Entlastung, ersetze aber keine strukturelle Lösung. Entscheidend sei, „dass Autofahrer nicht nur vor extremen Preissprüngen geschützt werden, sondern sich Mobilität auch langfristig leisten können“.
„Bezahlbare Mobilität darf nicht zum Spielball überhöhter Gewinninteressen werden. Daher kann der Gesetzentwurf für Kraftstoffhöchstpreise mit entsprechenden Nachbesserungen zu einem wichtigen Schritt werden, um überzogene Preissprünge an den Tankstellen einzudämmen und die Preisgestaltung transparenter zu machen. Die Politik muss zusätzlich aber die Verbraucher spürbar entlasten und für sinkende Spritpreise sorgen, die tatsächlich und dauerhaft bei den Autofahrern ankommen“, sagte AvD-Präsident Lutz Leif Linden. (aum)
Veröffentlicht am 04.11.2026
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