AvD: Hände weg vom Handy
Das kommt häufig im Straßenverkehr vor: Der vorausfahrende Pkw verändert ohne erkennbaren Grund die Geschwindigkeit und schlingert von links nach rechts. Meist ist das Handy der Grund. Der Blick aufs Smartphone oder gar die Texteingabe machen Fahrer oft über mehrere Sekunden unaufmerksam und führen immer häufiger zu Unfällen, auch mit Personenschaden. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt daher noch einmal eindringlich vor den Gefahren.
2023 wurden 7.527 Unfälle mit Personenschaden durch Ablenkung verursacht. Rund 1.000 davon konnten auf die Nutzung von elektronischen Geräten zurückgeführt werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher, denn die meisten Verstöße fallen erst gar nicht auf. In der Unfallstatistik wird dieser Punkt daher (noch) nicht aufgeführt.
Wer kurz eine Nachricht liest oder gar tippt und dabei etwa zwei Sekunden nicht auf die Straße blickt, legt innerorts bei 50 km/h bis zu 28 Meter und außerorts bei Tempo 100 bis zu 55 Meter „blind“ zurück, warnt der AvD. Auch Fußgänger oder Fahrer von Rad und E-Scooter tragen bei der Handynutzung ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 23) ist das Handy am Steuer generell verboten. Das betrifft nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr, sondern auch das Schreiben oder Lesen von Nachrichten, wenn dafür das Smartphone in die Hand genommen werden muss. Selbst ein kurzer Blick ist nur gestattet, wenn das Handy sich in einer Halterung befindet, und auch nur dann, wenn es die Straßen- oder Verkehrsverhältnisse erlauben.
Bei einem Verstoß drohen Strafen von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg (beim Telefonieren mit Handy in der Hand). Bis zu 200 Euro, zwei Punkten und ein einmonatiges Fahrverbot sind es, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es gar zu einem Unfall kommt. Im europäischen Ausland ist teils mit noch deutlich höheren Strafen zu rechnen. Beispielsweise in den Niederlanden und Dänemark sind dann schnell mal mehr als 250 Euro fällig. Spitzenreiter in dieser Hinsicht ist Norwegen, wo für die Handynutzung bei der Fahrt mit 875 Euro Strafe zu rechnen ist.
Der AvD empfiehlt daher, das Smartphone vor der Fahrt mit einer Freisprecheinrichtung zu koppeln und anschließend außer Reichweite zu legen. Die Route und sämtliche Zwischenziele können ebenfalls vor der Abreise ins Navi eingegeben werden. Sollte ein Beifahrer dabei sein, kann er notfalls das Smartphone nehmen. Eine weiterer Tipp des AvD: Planen Sie bei längeren Fahrten eine Pause ein. Diese kann dann nicht nur zur Erholung, sondern auch für einen kurzen Check des Handys genutzt werden. (aum)
Veröffentlicht am 25.06.2025