Daimler entwickelt Stimme des E-Autos
Die EU-Verordnung schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen - auch LKW und Bussen - das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern eingabeut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf. Dies gilt zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.
Für die EU, Japan und China unterscheidet sich der Mercedes-Benz AVAS-Sound nur gering. Für die USA gelten andere Anforderungen, zum Beispiel an die Lautstärke. Außerdem muss das Fahrzeug bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird. Die Abschaltbarkeit des AVAS durch den Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 15.07.2019
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