2023-05-04 12:00:00
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Automobile
Der AvD krtitisiert den Bundesrechnungshof
Auf Nachfrage, so der Automobilclub, habe der Bundesrechnungshof von einer Schätzung gesprochen. Zudem sei die Behörde die Antwort schuldig geblieben, ab wann der Gebrauch eines Oldtimers als Erhalt eines technischen Kulturguts oder als Auto für den Alltagsgebrauch gilt. Hinzu komme, dass die Nutzung weder von Fahrzeugen mit noch ohne H-Kennzeichen behördlich erfasst werde, stellt AvD-Generalsekretär Lutz Leif Linden klar. Eine Bewertung unterschiedlicher Nutzungsarten sei aufgrund fehlender Daten also überhaupt nicht möglich. (aum)
Veröffentlicht am 04.05.2023
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