Der kürzeste Schulweg muss nicht der sicherste sein
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich im Jahr 2024 in der Zeit von 7 bis 8 Uhr 13 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Kindern. Das ist die Zeit des morgendlichen Schulwegs. Eltern und Autofahrer sollten beachten, dass den Jüngsten noch die Kompetenzen zur Einschätzung von Geschwindigkeit, Entfernungen und komplexen Verkehrssituationen fehlen.
Routine für einen sicheren Schulweg muss sich vor allem bei Erstklässlern erst noch bilden. Die aktive Teilnahme am Straßenverkehr muss besonders in den ersten Wochen noch geübt werden. Der AvD empfiehlt deshalb Eltern, den Schulweg zunächst zusammen mit den Kindern, später dann eigenständig zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Die Wege sollten schon vor dem Schulstart abgegangen werden. Wie Straßen und Kreuzungen sicher überquert werden, unübersichtliche Stellen und andere Besonderheiten am besten gemeistert werden, sollte mehrfach geübt werden. Der kürzeste Weg muss dabei nicht immer der sicherste sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn er weniger Gefahrenpunkte beinhaltet.
Seit einigen Jahren bemühen sich viele Schulen mit Unterstützung von Eltern und Kommunen um mehr Verkehrssicherheit auf dem Schulweg. So können nach der ersten Eingewöhnungszeit Grundschüler in Gruppen und gemeinsam mit Erwachsenen eine feste Route mit verbindlichen Abholzeiten laufen. Diese Form des Schulwegs wird als „Laufbus“, „Pedibus“, „Walkingbus“ oder „Schulbus auf Füßen“ bezeichnet. Auch hier geht es um die Einübung sicheren Verhaltens im Straßenverkehr. Eltern sollten bei ihrer Grundschule erfragen, ob eine solche Schulwegbegleitung angeboten wird, rät der AvD. Zudem bieten viele Schulen sogenannte Schulwegpläne an, in denen die kritischen Stellen gekennzeichnet sind.
Durch solche Aktionen werden auch die Bring- und Abholstaus mit dem Auto vor den Schulen vermieden. Diese „Elterntaxis“ führen nicht selten zu Verkehrsgefährdungen, wenn sich Autos und Fußgänger vor den Schuleingängen unkoordiniert begegnen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt deshalb Kommunen, Bring- und Hol-Zonen im unmittelbaren Umfeld von Schulen einzurichten. Allerdings muss klar sein, dass diese Maßnahmen kein Ersatz für sichere Schulwege sind. Sie können lediglich Bestandteil eines breiteren Schulwegkonzepts sein.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) fördert bundesweit die Fahrradausbildung. Eltern sollten wissen, dass Kinder erst im Alter von neun oder zehn Jahren über viele Fähigkeiten verfügen, die es erlauben, mit dem Fahrrad einigermaßen sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Erst dann sind die körperliche und geistige Entwicklung so weit fortgeschritten, dass ein Fahrrad sicher beherrscht werden kann. Die dann noch nötige Erfahrung, besonders bei Mehrfachanforderungen, vermittelt die Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr.
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg radeln. Ein Elternteil darf dort mit dem Fahrrad mitfahren. Bis zum 10. Lebensjahr ist die Radnutzung auf dem Gehweg noch erlaubt. Eltern müssen in diesem Fall jedoch auf der Straße fahren. Der AvD empfiehlt, beim Radfahren immer einen Helm zu tragen. Erwachsene sollten ihren Kindern hierbei ein Vorbild sein. Rechtlich ist das Tragen nicht vorgeschrieben, der Sicherheitsgewinn ist jedoch nachgewiesen. Auch das Fahrrad selbst sollte mit einer funktionierenden Licht- und Bremsanlage sowie zusätzlichen Reflektoren ausgestattet sein. Spätestens im Herbst ist wegen der früher einsetzenden Dämmerung möglichst helle Kleidung sinnvoll. (aum)
Veröffentlicht am 07.08.2026
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