2023-07-24 14:01:00 Automobile

Gefährliche Ablenkung

Carzoom.de
Fotos: Autoren-Union Mobilität/GTÜ/Alexandre Boucher

Schnell mal einen Anruf annehmen, die neueste Nachricht checken oder ein Ziel in die Navigation eingeben: Autofahrer greifen gerne immer mal wieder während der Fahrt zum Smartphone. Aufgrund des hohen Ablenkungspotenzials ist das verboten, wird von vielen aber immer noch als Kavaliersdelikt gedeutet. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass die Handynutzung am Steuer für rund ein Drittel aller Autounfälle im deutschen Straßenverkehr zumindest mit verantwortlich ist, warnt die Gesellschaft für Technische Überwachung.

Verboten ist die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung in Deutschland seit 2001, Bußgelder gibt es seit 2004. Aktuell sind 100 bis 200 Euro fällig, dazu kommen je nach Situation ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister und eventuell ein einmonatiges Fahrverbot (zum Beispiel bei Gefährdung des Straßenverkehrs). Das Verbot gilt, solange der Motor des Fahrzeugs (gleich ob Verbrenner oder Elektromotor) nicht vollständig ausgeschaltet ist. Das Unterbrechen der Zündung durch eine Start-Stopp-Automatik zählt also nicht.

Schon eine wenige Sekunden lange Ablenkung vom Straßenverkehr ist riskant. So fährt man bereits bei 40 km/h mehr als elf Meter „blind“, wenn man das Smartphone bedient. Bei 130 km/h sind es sogar mehr als 35 Meter. Trotz Verbot und Sanktionen nimmt die Smartphonenutzung hinter dem Steuer nicht ab, sondern zu, werden doch auch die Möglichkeiten der digitalen Alleskönner immer mehr. Das Telefonieren steht längst nicht mehr an erster Stelle, wie eine Studie des Allianz-Zentrums für Technik aus dem Jahr 2021 zeigt, sondern die Navigation: 76 Prozent der Autofahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren halten demnach das Handy zur Eingabe des Ziels oder der Steuerung in ihren Händen, bei den über 24-Jährigen sind es 52 Prozent. Zum Verfassen von Textnachrichten und für ein Gespräch nutzen deutlich weniger Autofahrer während der Fahrt ein Handy ohne Verbindung zu einer Freisprecheinrichtung oder Fixierung in einer entsprechenden Halterung. Dabei ist gerade die Navigation eine Funktion, die man gut durch die Eingabe des Ziels vor Fahrtbeginn starten kann. Während der Fahrt ist eine stabile und unfallsicher angebrachte Halterung für das Mobiltelefon empfehlenswert.

Nicht nur Smartphone und andere Mobiltelefone dürfen während der Fahrt nicht in die Hand genommen und bedient werden. Das Verbot gilt auch für Smartwatches, für Tablets, E-Book-Reader, MP3-Player, Notebooks und Diktiergeräte. Auch der Touchscreen darf übrigens im Auto lediglich während einer „kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung“ bedient werden – so definiert es die Straßenverkehrsordnung im sogenannten „Handyparagrafen“ (§ 23 Abs. 1a StVO ).

Die GTÜ betont, dass die Regeln für alle Fahrzeuge gelten: Neben Personenwagen und Nutzfahrzeugen gelten die Vorschriften zur Handynutzung im Straßenverkehr auch für Motorräder, Fahrräder und E-Scooter. Wer beispielsweise auf dem Fahrrad oder Pedelec mit dem Handy am Ohr erwischt wird, dem drohen 55 Euro Geldbuße. Und wer auf einem Zweirad Kopfhörer benutzt, muss darauf achten, dass er die Geräusche anderer Verkehrsteilnehmer und Autofahrer der Umgebung noch wahrnimmt.

Freisprechanlagen sind mittlerweile in Autos weit verbreitet, auch die Sprachbedienung gehört immer häufiger zur Ausstattung. Wer mit der Bedienung dieser Assistenzsysteme vertraut ist, kann während der Fahrt sicherer telefonieren und navigieren. Nachrüstbare Freisprechanlagen gibt es auch für Motorräder, und auf dem Fahrrad lässt sich ein Headset mit den richtigen Einstellungen nutzen. Für alle anderen gilt: Wer das Smartphone, die Smartwatch oder ein anderes Gerät während der Fahrt nutzen möchte, der sollte einen Parkplatz ansteuern. (aum)

Veröffentlicht am 24.07.2023

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