Lange Fahrt: Nur ausgeruht ans Steuer
Auch erfahrene Autofahrer unterschätzen oftmals die Gefahren einer Übermüdung. Doch es gibt Anzeichen von Schläfrigkeit, die man beachten sollte: Häufiges Gähnen oder Blinzeln, Augenbrennen oder zunehmend unscharfes Sehen, eine gewisse Unruhe oder Nervosität, in Gedanken abschweifen oder plötzliches Aufschrecken – das alles können erste Symptome für Müdigkeit sein. Auch Mitfahrer können Warnzeichen erkennen, etwa wenn der Fahrer häufiger über den Seitenstreifen fährt, Straßenschilder übersieht, eine Abzweigung verpasst oder plötzlich die Geschwindigkeit verändert (langsamer oder schneller). Dies alles könnte auf den so genannten Sekundenschlaf hindeuten.
Obwohl neuere Fahrzeuge mit diversen elektronischen Systemen wie Notbrems- und Spurhalteassistenten ausgestattet sind, sollte man diesen nicht blind vertrauen. Eine längere Autofahrt sollte grundsätzlich nur ausgeschlafen und fit angetreten werden, rät der AvD. Falls möglich, sollte ein Fahrerwechsel eingeplant werden. Wenn aber doch die Müdigkeit kommt, empfiehlt der Automobilclub, zunächst eine Pause zu machen, im Idealfall sogar in Verbindung mit einem sogenannten „Powernap“. Dieser kurze Schlaf von bis zu 20 Minuten lässt die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit wieder steigen. Ein starker Kaffee zuvor hilft zusätzlich, denn das Koffein wirkt normalerweise erst nach rund 30 Minuten. Ein kurzes Bewegungsprogramm an der frischen Luft kann ebenfalls nicht schaden.
Wer trotz erkennbarer Ermüdungserscheinungen weiterfährt, handelt grob fahrlässig. Zu jeder Zeit sollte der Fahrer in der Lage sein, unerwartet auftretende oder schwierige Verkehrs- und Straßensituationen zu bewältigen. Müdigkeit verringert sowohl die Konzentrations- als auch die Reaktionsfähigkeit. Der Sekundenschlaf birgt demnach ein ebenso hohes Unfallrisiko wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Delikte mit Alkohol oder Drogen am Steuer. Daher sieht das Verkehrsstrafrecht in so einem Fall schwere Strafen vor: Laut Strafgesetzbuch muss mit Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen auch mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren gerechnet werden.
Ein kleiner Trost: Auch wenn Unfallschäden auf einen Sekundenschlaf (selbst verschuldet) zurückzuführen sind, zahlt die Versicherung. Schon die Haftpflicht kommt in der Regel für die Kosten auf. (aum)
Veröffentlicht am 18.06.2025