Motorrad fahren: Mit kühlem Kopf und ausreichend Abstand
Nach aktueller Rechtslage müssen Motorradfahrer, wenn sie sich im Stau am stehenden Verkehr vorbeischlängeln, mit teils hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Denn dieses Verhalten wird als unerlaubtes Überholen gewertet und entsprechend geahndet. Besonders teuer wird es, wenn dabei die Rettungsgasse genutzt wird. Hier sind Bußgelder von bis zu 320 Euro möglich, zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Dabei kann das Durchfahren von Staus oder stockendem Verkehr sogar dazu beitragen, den Stau zu verkürzen oder zumindest nicht unnötig zu verlängern, betont der IVM als Interessenverband der deutschen Hersteller und Importeure.
Der IVM fordert seit Jahren, auch gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Motorrad (BAGMO), diese Regelung zu überarbeiten. Aufgrund der schmalen Silhouette können Motorradfahrer am Stauende leichter übersehen werden, was bei den häufigen Auffahrunfällen am Stauende aufgrund der fehlenden Knautschzone fatale Folgen haben kann. Während Auffahrunfälle durch unaufmerksame Autofahrer im Stauverlauf bei Pkw meist mit harmlosen Blechschäden enden, droht einem langsam vorausfahrenden oder stehenden Motorradfahrenden dagegen immer ein Sturz mit möglichen schweren Verletzungen.
Ein weiterer Punkt, der das Durchfahren von Staus für Motorradfahrer nahelegt, sind die Witterungsbedingungen. So kann die ansonsten schützende Funktionskleidung bei extremen Witterungsverhältnissen im Stau zu einem Sicherheitsrisiko für motorisierte Zwei- oder Dreiradfahrer werden. Bei starker Hitze kann es durch die aufsteigende Motorwärme und die fehlende Kühlung durch den Fahrtwind schnell zu einem gefährlichen Hitzestau kommen. Regen und Kälte hingegen führen auf dem Motorrad rasch zu Auskühlung sowie zu steifen und unbeweglich werdenden Händen und Füßen. Das beeinträchtigt nicht nur die Konzentration, sondern auch die Sicherheit bei Notmanövern. Hinzu kommt, dass das ständige Ausbalancieren des Fahrzeugs im Stop-and-go-Verkehr sehr anstrengend und ermüdend ist und sich ebenfalls negativ auf die Konzentration auswirken kann, so der IVM.
Die gesundheitliche Belastung durch Abgase ist für Zweiradfahrer insbesondere bei stehendem Verkehr ebenfalls hoch. Deshalb ist es Mofa- und Radfahrenden bereits seit 1988 erlaubt, innerorts rechts an stehenden Fahrzeugkolonnen vorbeizufahren (§ 5 Abs. 8 StVO). Für Motorradfahrer gilt diese Ausnahme jedoch nicht.
Kritiker und Gegner des Durchfahrens bei Stau oder stockendem Verkehr sehen in dieser Praxis häufig ein erhöhtes Unfallrisiko. Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) lassen dies laut Verband jedoch nicht erkennen. Nach Angaben der Polizei Nordrhein-Westfalen (Raum Köln, um 2009) hat es bei Unfällen motorisierter Zweiradfahrer auf Autobahnen beim Überholen einer Kolonne seit dem Jahr 2004 keine Unfälle der Unfallkategorien 1 (Getötete) oder 2 (Schwerverletzte) gegeben.
Die geringe Geschwindigkeit verringert das Verletzungsrisiko für Motorradfahrende und andere Verkehrsteilnehmer. Die schützenden Fahrgastzellen von Pkw und Lkw vermindern zudem die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender durch vorbeifahrende motorisierte Zweiräder. Da das Aussteigen aus dem Fahrzeug auf der Autobahn verboten ist, geht auch hiervon keine Gefahr durch vorbeifahrende Motorräder aus.
Als Vorbild für eine sinnvolle Regelung des Durchfahrens können Deutschlands direkte Nachbarländer dienen: In Belgien etwa dürfen seit 2010 motorisierte Zweiräder auf Straßen mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bei einer Geschwindigkeit von maximal 50 km/h – höchstens 20 km/h schneller als der stockende Verkehr – zwischen den Fahrstreifen an Staus und stockendem Verkehr vorbeifahren. Ab September 2026 soll dort sogar das Befahren der Rettungsgasse für Motorräder und Roller erlaubt sein. In Österreich dürfen sie sich am stehenden Verkehr vorbeischlängeln. Und nach einem Pilotprojekt im Großraum Paris dürfen seit 2025 in ganz Frankreich Motorräder auf zweispurigen Autobahnen ebenfalls am stehenden oder stockenden Verkehr vorbeifahren. Dort ist das Benutzen der Rettungsgasse sogar vorgeschrieben, weil der Verkehrsversuch gezeigt hat, dass durch Motorradfahrer keine Behinderung für Rettungsfahrzeuge entsteht. Warum eine ähnliche Regelung nicht auch in Deutschland möglich sein soll, ist für den Industrieverband Motorrad unverständlich.
Der Ferienverkehr bedeutet häufig längere Kolonnen, Baustellen und Wartezeiten. Insbesondere hinter Baustellen, Kuppen oder Kurven ist jederzeit mit einem Stauende zu rechnen, warnt das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ). Ein ausreichender Sicherheitsabstand verschafft wertvolle Reaktionszeit und hilft, auch bei plötzlich bremsendem Vorausverkehr ausreichend schnell und besonnen zu reagieren. Wohnmobile, Wohnwagengespanne, Lkw oder Transporter verdecken häufig die Sicht auf das Verkehrsgeschehen. Mit etwas mehr Abstand lassen sich Bremslichter, Staus oder andere Gefahren früher erkennen. Auf dichtes Auffahren oder riskante Überholmanöver sollte deshalb auf jeden Fall verzichtet werden. Das IfZ rät dazu, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nötige Distanz zum Vordermann zu halten. (aum)
Veröffentlicht am 21.07.2026
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