2026-06-30 12:46:00 Automobile

Parkregeln im Ausland

Carzoom.de
Fotos: KI genereirt/AvD via Autoren-Union Mobilität

Viele historische Städte in Europa sind Reiseziele für deutsche Touristen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, der muss sich vor Ort eventuell aber auf besondere Parkregeln einstellen. Farbige Markierungen machen in vielen Ländern kenntlich, wo geparkt werden darf und wo nicht, erklärt der Automobilclub von Deutschland. Am Bordstein- oder Fahrbahnrand angebrachte gelbe Streifen zeigen verbotenes Halten, bei durchgängigen Linien auch nicht erlaubtes Parken, an. Diese Art von Vorschriften sind etwa in Frankreich, Holland, Irland, Österreich und der Schweiz zu finden.

Flächen, die mit blauer Farbe gekennzeichnet sind, weisen auf eine Gebührenpflicht hin. Autos können dort nur gegen Entgelt abgestellt werden. Das gilt etwa in Italien oder Griechenland für bestimmte Straßen. Auch eine Kombination von Markierungen mit Ausschilderung kommt vor. Beispielsweise in Österreich und Italien ist bei dieser Kennzeichnung zusammen mit Beschilderung eine Parkscheibe oder ein Parkschein zu benutzen. Überfährt man in bestimmten österreichischen Kommunen grüne Linien mit einem großen „P“ auf der Straße, befindet man sich in einer Parkstraße, in der man nur gegen Bezahlung sein Fahrzeug abstellen darf.

Parkbeschränkungen in Schweden sind auf Schildern mit der Aufschrift „Avgift“ für die Gebührenpflicht ausgewiesen. Steht dort „P-Skiva“, wird eine Parkscheibe gefordert. Die Beschilderungen „Förhyrda platser“ oder „Boende“ weisen auf spezielle Parkbewilligungen hin. An Plätzen ohne gesonderte Kennzeichnung ist in der Regel das Parken verboten. Der Wagen ist generell in Fahrtrichtung abzustellen. An Wochentagen darf ohne ausgewiesene Beschränkungen längstens 24 Stunden am selben Ort geparkt werden.

Parken in Wien beispielsweise ist im gesamten Stadtgebiet an Wochentagen zwischen 9 und 22 Uhr kostenpflichtig. Die maximale Parkdauer beträgt laut Automobilclub von Deutschland zwei Stunden und kostet für diesen Zeitraum 6,80 Euro. Wer über Parkschein oder die App „Handyparken“ bezahlt, kann 15 Minuten kostenlos sein Auto abstellen. Der Erwerb der Parkscheine ist in „Trafiken“, an Tankstellen oder Zigarettenautomaten möglich. Auch in den Wiener U-Bahn-Stationen sind die Scheine erhältlich. Auch haben einzelne Hotels und andere Geschäfte Verträge mit der Stadt Wien abgeschlossen und vertreiben die Billets.

Paris wiederum verlangt für das Abstellen eines Autos im öffentlichen Straßenraum von Besuchern gestaffelte Gebühren. Dabei darf der Platz maximal für sechs Stunden belegt werden. Die Parkgebühren sind in den Innenstadtbezirken (1. bis 11. Arrondissements) teurer als in den äußeren Stadtbereichen (12. bis 20. Arrondissements) und berücksichtigen bei der Höhe auch die Art des Fahrzeuges. Entrichtet werden können die Beträge durch die angebotenen Apps per Mobiltelefon oder an Parkuhren mit Karten.

Brüssel ist in verschiedene Parkzonen aufgeteilt, wie der AvD erläutert. Die jeweilige Parkdauer und die zu zahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gebiet. Mehrere Apps werden angeboten, die minutengenau den Parkvorgang abrechnen. Sie sind in ganz Belgien nutzbar und ersparen den Gang zur Parkuhr. Überwacht wird das Ganze mittels „Scan Cars“, die auf der Straße die Kennzeichen der Autos erfassen.

Das Zentrum Kopenhagens ist in Tarifzonen und zeitlich begrenzte Zonen unterteilt. Es fällt von Montag 8 Uhr bis Samstag 17 Uhr eine Parkgebühr an. Autofahrer müssen gegen eine Gebühr ein Ticket (Pay-and-Display-Fahrkartenautomat) ziehen oder per App zahlen. Für einen Aufenthalt über mehrere Tage kann auch eine „Zeitintervallkarte“ erworben werden. Das Parken ist an Sonntagen und Feiertagen kostenlos. In der „Inner City“ darf man zudem nur auf gekennzeichneten Stellplätzen sein Auto abstellen.

Für die Einfahrt in das Stadtgebiet von Stockholm sind von ausländischen Autofahrern Straßengebühren zu zahlen. Das System ist vollautomatisiert: Das Kennzeichen wird bei der Einfahrt erfasst, eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Gebühren müssen online über die Website epass24.com bezahlt werden. Beim Parken auf einem ausgewiesenen Straßenparkplatz sollten die Hinweisschilder beachtet werden. In den meisten Orten, in denen das Parken auf der Straße erlaubt ist, befinden sich Schilder am Eingang jedes Viertels. Straßenparkplätze werden in der Regel stundenweise abgerechnet; viele Parkautomaten akzeptieren Visa und Mastercard. Alternativ können Parkgebühren auch über Apps wie Easypark oder Parkster bezahlt werden.
Zagreb verlangt Gebühren in vier Parkzonen unter der Woche zwischen 7 und 20 Uhr sowie samstags von 7 bis 15 Uhr. Je näher der Stellplatz am Stadtzentrum ist, umso teurer wird es,. Bezahlt wird an Parkuhren oder per Mobiltelefon mit kroatischer SIM-Karte. Vorsicht, die Überwachung der Parkregeln ist privaten Firmen übertragen. Wer nicht vor Ort zahlt, muss mit Vollstreckungsmaßnahmen in Deutschland rechnen, die ein Vielfaches der ursprünglichen Kosten ausmachen können, warnt der AvD.

In Italien sind viele historische Stadtkerne für Fahrzeuge durch verkehrsberuhigte Zonen („zona traffico limitato“, ZTL) nur eingeschränkt zugänglich. Zu bestimmten Uhrzeiten ist die Einfahrt in diese Zonen für fremde Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung untersagt. Die mit Hinweisen ausgeschilderten Zugangsstraßen werden mit Videokameras überwacht. Jedes Ein- und Ausfahren wird registriert und einzeln geahndet. Der Betroffene muss noch Monate oder sogar Jahre danach mit Benachrichtigungen an seine ausländische Wohnadresse rechnen. Durch die geltende EU-Vollstreckung ist eine Beitreibung wegen der längeren Verjährungsfristen in Italien (fünf Jahre) lange möglich. (aum)

Veröffentlicht am 30.06.2026

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