2025-03-27 13:36:00 Automobile

Ratgeber: Das Wild ist wieder unterwegs

Carzoom.de
Fotos: Autoren-Union Mobilität

Mit dem Frühjahr steigt auf den Straßen auch wieder die Gefahr von Wildunfällen. Das Risiko, dass Rehe oder Wildschweine über die Fahrbahn laufen, ist im April und Mai so hoch wie sonst nie im Jahr. Besonders an Landstraßen entlang von Wäldern, Feldern und Wiesen ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Aber auch städtische Ballungsgebiete sind inzwischen Lebensräume von Wildschweinen, Rotwild, Füchsen, Waschbären und anderen Tieren, mahnt der Automobilclub von Deutschland. Mit der ab Sonntag geltenden Zeitumstellung ist der morgendliche Berufsverkehr noch in der Dämmerung unterwegs. Gerade dann aber sind Wildtiere aktiv.

Nicht unterschätzt werden sollte die Energie, die beim Aufprall auf das Fahrzeug entstehen kann. Bei 20 Kilogramm Gewicht etwa eines Rehbocks entsteht bei Tempo 60 eine Aufprallenergie von rund 800 Kilogramm. Gerät das Tier bei der Kollision auf die Motorhaube, kann die Windschutzscheibe durchschlagen und die Masse durch den Innenraum bis auf die Rückbank oder in den Kofferraum eines Kombis fliegen, warnt der AvD.

Verkehrsteilnehmer sollten bei plötzlich auftauchendem Wild trotzdem möglichst ruhig bleiben, das
Steuer fest und gerade halten sowie kontrolliert stark abbremsen, wodurch die Wucht beim Aufprall zumindest verringert wird. Zu bedenken ist stets, dass hektische Ausweichbewegungen dazu führen können, dass das Auto im Graben landet oder an einen Baum fährt. Diese Folgen sind meist schlimmer und verletzungsträchtiger als der Zusammenstoß mit einem Tier.
Bei eingeschränkter Sicht, während der Dämmerungsphasen, bei Dunkelheit oder auch Nebel ist doppelte Vorsicht geboten und sollte das Licht eingeschaltet sein. Taucht Wild auf der Straße auf, sollte nicht nur gebremst, sondern auch auf Abblendlicht umgeschaltet werden. Mit etwas Glück kann das Tier auch durch hupen verscheucht werden. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass Rudel und Rotten die Straße überqueren und es dabei Nachzügler gibt, die dem Pulk einzeln folgen.

Ist der Zusammenstoß nicht zu vermeiden gewesen, ist unverzüglich mit eingeschaltetem Licht anzuhalten und die Unfallstelle abzusichern. Dabei ist eine Warnweste zu tragen. Das Warndreieck wird mindestens 100 Meter weiter weg aufgestellt. Wenn Personen verletzt sind, sollte auf jeden Fall ein Notruf an Polizei oder Feuerwehr abgesetzt werden.

Der AvD warnt dringend davor, dass angefahrene Wild anzufassen, da Tollwutgefahr besteht. Für den Abtransport des Tieres ist der Förster oder Jagdpächter zuständig, der (sofern möglich) ebenfalls verständigt werden sollte. Laufen verletzte Tiere fort, sollte man sich die Bewegungsrichtung merken. Es empfiehlt sich auch, mit dem Mobiltelefon Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Gleiches gilt für Spuren wie Blut oder Haare am Fahrzeug. Ratsam ist es auch, Name und Adressen von Zeugen oder den Mitfahrern für die Schadensregulierung zu notieren.

Versichert sind Schäden nach Kollision mit Wildtieren über die Teilkaskoversicherung. In den Bedingungen ist häufig von „Haarwild“ die Rede. Nach der Definition fallen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen darunter – nicht aber Vögel. Einzelne Versicherer decken auch Schäden durch den Aufprall mit anderen Wirbeltieren ab. Oft wird die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung verlangt, ausgestellt von einem Förster, Jagdpächter oder der Polizei.

Schäden können auch ersetzt werden, wenn einem Wildtier ausgewichen wird und der Schaden etwa durch einen Zusammenstoß mit einem Baum oder durch die Fahrt in den Graben entsteht. Dann fehlen Spuren einer direkten Einwirkung und der Fahrer muss der Versicherung beweisen, dass der Schaden durch das Ausweichen vor dem Wild verursacht wurde. Deshalb sind die erwähnten Augenzeugen und deren Aussagen wichtig.

Wer einem Kleintier wie etwa einem Fuchs ausweicht und deshalb verunfallt, hört vom Versicherer oft den Vorwurf der Überreaktion. Dann wird oft die Leistung verweigert. Gerichte haben in solchen Konstellationen schon zu Gunsten der Geschädigten geurteilt. Der Versicherer darf in der Situation aber nach der Gesetzeslage die Entschädigung kürzen, erläutert der AvD.

Die Anzahl von Wildunfällen im Jahr und deren Schadenträchtigkeit ist erheblich. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) spricht von über 280.000 Fällen im Jahr mit kaskoversicherten Fahrzeugen. Der durchschnittlich zu erstattende Betrag pro Schaden belief sich dabei im Jahr 2023 auf 3850 Euro, rechnerisch beläuft sich die Gesamtsumme der Entschädigungen auf über eine Milliarde Euro. (aum)

Veröffentlicht am 27.03.2025

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