Ratgeber: Den Motor behutsam warmfahren
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen...“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO). 80 Euro Bußgeld plus Verwaltungsgebühr können in Autofahrerinnen und Autofahrer verhängt werden, die gegen diesen Paragrafen verstoßen.
Nicht jeder Verkehrsteilnehmer hält sich an diese klare Regelung. Und ignoriert nicht nur die Lärmbelästigung, sondern auch die Abgase: Der Ausstoß kurz nach dem Motorstart ist besonders schädlich, weil der Katalysator erst nach einer Aufwärmphase wirkungsvoll arbeitet.
Die GTÜ nennt weitere technische Argumente, die gegen den Leerlauf eines Motors sprechen. Vor allem ist es ein Trugschluss, dass das Triebwerk auf diese Weise warm wird: Denn es dauert sehr lange, bis ein Motor bei Leerlaufdrehzahl auf Betriebstemperatur kommt. Selbst nach mehreren Minuten erwärmt sich das Motoröl nur um wenige Grad Celsius.
Die GTÜ rät daher, sofort nach dem Motorstart loszufahren und hohe Drehzahlen zunächst noch zu vermeiden, da auch das Öl erst eine gewisse Temperatur benötigt, um alle Teile optimal zu schmieren. Vollgas ist also auf den ersten Kilometern keine gute Idee. Die Öltemperatur zeigen allerdings nur wenige Autos an. Die Kühlwassertemperatur hingegen ist nur ein eingeschränkter Indikator zur Motortemperatur: Wasser erwärmt sich erheblich schneller als Öl.
Bei Fahrzeugen ohne Standheizung können Frostschutzfolien das Zufrieren der Frontscheibe verhindern, so dass das ungeliebte Freikratzen erspart bleibt. Bei Seiten- und Heckscheibe helfen Enteisungssprays.
Gerade im Winter ist auch eine gut funktionierende Autobatterie Voraussetzung für einen problemlosen Motorstart. Dreht sich der Anlasser bereits hörbar langsamer als gewohnt, deutet dies auf eine altersschwache Batterie hin.
Die GTÜ rät außerdem dringend vor Wintereintritt zu prüfen, ob der Kühlerfrostschutz noch ausreicht, denn sonst drohen Schäden am Kühlsystem oder gar am eingefrorenen Motor selbst. Werkstätten erledigen die Prüfung in der Regel beim Kundendienst. Wer sie selbst vornehmen möchte: Der Zubehörhandel bietet entsprechende Frostschutz-Prüfgeräte. Bis minus 25 Grad sollte der Schutz mindestens reichen, ansonsten muss Kühlerfrostschutzmittel nachgefüllt werden. Welches empfehlenswert ist, steht in der Bedienungsanleitung. (aum)
Veröffentlicht am 18.11.2023