Ratgeber: Erstklässler sind im Straßenverkehr oft noch überfordert
Kinder nehmen ihre Umgebung anders wahr als Erwachsene. Sie lassen sich schneller ablenken und sind oft noch nicht in der Lage, Gefahren früh genug zu erkennen und vorausschauend zu reagieren, wozu allein schon ihre geringere Körpergröße beiträgt. Dazu kommt, dass Erfahrungen im Straßenverkehr noch nicht vorhanden sind. Die Unfallstatistiken wiesen in den vergangenen Jahren zurückgehende Unfallzahlen von Kindern im Straßenverkehr nach. Im vergangenen Jahr verunglückten aber wieder mehr Personen unter 15 Jahren als 2022. Daher sind alle Erwachsene ständig aufgerufen, auf Kinder im Straßenverkehr besonders Rücksicht zu nehmen.
Der Automobilclub von Deutschland empfiehlt Eltern und anderen Bezugspersonen, in den ersten Monaten die Kinder nicht allein auf den Schulweg zu schicken, sondern sie zu begleiten. Die täglichen Wege müssen geübt werden. Schon vor dem ersten Schultag können beim gemeinsamen Gehen die möglichen Gefahrenstellen, die an verschiedenen Punkten existieren, gezeigt und besprochen werden. Das Überqueren von Straßen und Kreuzungen ist ein Schwerpunkt.
Der AvD spricht sich dafür aus, Kinder den Weg zur Grundschule – in Begleitung oder später allein – zu Fuß zurücklegen zu lassen. Meistens liegt sie ja in Wohnortnähe. So bildet sich so der Orientierungssinn besser aus und beim gemeinsamen Laufen werden die Kompetenzen für die Teilnahme am Straßenverkehr gestärkt. Auf jeden Fall sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, um alles in Ruhe üben und besprechen zu können. Der kürzeste Weg muss nicht der sicherste sein. Stark befahrene Hauptstraßen lassen sich vielleicht durch Nebenstraßen umgehen. Auch muss berücksichtigt werden, dass sechs- oder siebenjährige Erstklässler nicht über parkende Autos oder andere Hindernisse hinwegsehen und auch nicht unbedingt gesehen werden können.
Nach einer Eingewöhnungszeit können Eltern in Absprache mit der Schule überlegen, ob in gemeinsamen Schülergruppen oder der Weg alleine zurückgelegt wird. Für von Schule und Eltern organisierte gemeinsam zu Fuß zurückgelegte Schulwege hat sich der Begriff „Laufbus“ eingebürgert. Damit wird auch die vielfach zu beobachtende „Rushhour“ vor der Schule eingegrenzt, wenn Eltern mit dem Auto nahezu alle gleichzeitig den Nachwuchs zum Unterricht bringen wollen. Der AvD ruft außerdem dazu auf, den Kindern grundsätzlich ein gutes Vorbild im Straßenverkehr zu sein.
Wer sein Kind allein mit dem Fahrrad zur Schule schicken möchte, muss bedenken, dass erst im Alter von rund neun Jahren die motorischen Fähigkeiten für das Radfahren voll ausgeprägt sind. Das bedeutet, nicht vor dem vierten oder fünften Schuljahr. Und es sollte vorher die Prüfung zum der Fahrradführerschein abgelegt werden. Ein Fahrradhelm sollte selbstverständlich sein und wegen der Vorbildfunktion stets auch von Eltern getragen werden. Zusätzlich auf helle Kleidung achten und das Fahrrad mit zusätzlichen Reflektoren ausstatten, wenn die dunklere Jahreszeit naht.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad den Gehweg nutzen. Ein Elternteil darf dabei begleitend auf dem Gehweg mitradeln. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen Kinder weiterhin auf dem Gehweg fahren. Begleitende Erwachsene müssen dann aber die Straße nutzen, sofern kein Fahrradweg vorhanden ist. (aum)
Veröffentlicht am 19.08.2024