Ratgeber: Sicher zur Schule
Helfen kann es auch, den Schulweg mit vertauschten Rollen zu üben und das Kind die Eltern sicher zur Schule führen zu lassen, hat der deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) einen Tipp parat. Kinder kennen zunächst keine Verkehrsregeln. Wichtig ist es daher, dass sie zumindest lernen, vor dem Überqueren einer Straße zunächst nach links, dann nach recht und noch einmal nach links zu schauen. Das gilt auch, wenn die Straße an einer Ampel oder über einen Zebrastreifen überquert wird.
Wenn das Kind den Weg zur Schule alleine schon gut bewältigt, sollte man das als Elternteil dennoch regelmäßig in zeitlichen Abständen verdeckt kontrollieren, rät der DVR. Hält sich das Kind an die Vorgaben und wählt den festgelegten Weg? Wenn nicht, sollten Eltern ihr Kind behutsam an die Vorgaben erinnern und erklären, welche Gefahr droht, wenn es sich nicht an die Vereinbarung hält.
Werden für den Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel genutzt, sollten jüngere Kinder dabei ebenfalls erst einmal begleitet werden. Der ACE empfiehlt, auch einen alternativen Weg einzuüben, falls einmal etwas schiefgeht, eine Haltestelle verpasst wird oder ein Bus ausfällt. Auch sollten die Abfahrtszeiten der Verkehrsmittel mit dem Schulkind besprochen werden. Das verringert die Gefahr, dass Kinder aus Angst, den Bus zu verpassen, unüberlegt die Straße überqueren. Eltern dürfen bei alldem nicht vergessen, dass ihre Kinder noch nicht über ein ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein verfügen und zum Beispiell auch Geräusche nicht immer richtig einordnen können. Aufgrund ihrer Größe können Grundschüler zum Beispiel auch nicht alles erblicken, was Erwachsene im Straßenverkehr sehen.
Und natürlich sollten auch Autofahrer jetzt wieder in der Nähe von Schulen und Kindergärten besonders umsichtig und vorsichtig fahren. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 11.08.2020
Ratgeber: Sicher zur Schule
Eltern von Erstklässlern sollten die Route zusammen mit ihren Kindern planen, besprechen und mehrfach gemeinsam ablaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt. Und vor der Straßenüberquerung sollten sie immer den Blickkontakt zum Autofahrer suchen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Also morgens, wenn die Schule beginnt, und mittags, wenn sie endet.
Der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag, so die HUK-Coburg. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage.
Autofahrer müssen also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab, erläutert die HUK-Coburg weiter. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte. Lautet die Antwort Ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie selbst Geld verdienen, müssen sie zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung. (aum)
Veröffentlicht am 19.08.2021
Ratgeber: Sicher zur Schule
Eltern von Erstklässlern sollten die Route zusammen mit ihren Kindern planen und mehrfach gemeinsam ablaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt. Und vor der Straßenüberquerung sollten gerade Grundschüler immer den Blickkontakt zum Autofahrer suchen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Also morgens, wenn die Schule beginnt, und mittags, wenn sie endet.
Der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage, betont die HUK-Coburg. Autofahrer müssen also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
Ob Kinder ab dem elften Lebensjahr tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters im konkreten Fall korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte. Ist dies der Fall, müssen auch Heranwachsende für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald sie selbst Geld verdienen, müssen sie zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung. (aum)
Veröffentlicht am 11.08.2022
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