Ratgeber: So kommt der Weihnachtsbaum sicher an
Sind Lehnen von Rückbank und – falls möglich –Beifahrersitz umgeklappt, passt ein größerer Baum in den Wagen. Der Baum sollte immer mit dem Stamm voraus durch die Heckklappe ins Fahrzeug geschoben werden. Ideal ist ein fest verzurrtes Brett, gegen das der Stamm stößt, dann kann er beim heftigen Bremsen nicht nach vorn rutschen. Darüber hinaus sollte der Baum durch einen oder mehrere Spanngurte fixiert werden, rät die GTÜ. Eine Decke oder Folie unter der Ladung schützt den Innenraum des Wagens und erleichtert das Reinigen nach dem Ausladen der einmal jährlich transportierten Fracht.
Wer nur ein kleineres Auto oder eine Limousine hat, weicht zum Transport eines größeren Baums auf das Dach aus. Auch hier sollte der Stamm in Fahrtrichtung befestigt werden, am besten mit Spanngurten auf einem stabilen Dachträger. Noch mehr als beim Transport im Innenraum kommt es hier auf festes Verzurren an, denn sonst besteht die Gefahr, dass der Stamm bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern zum Geschoss wird, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ein Verzurren auf dem Dach ohne Dachträger oder Reling ist zwar nicht verboten, ruhigen Gewissens empfohlen werden kann das aber nicht. Eine stabile Befestigung ist so kaum möglich, zudem drohen Kratzer im Lack.
Auf jeden Fall gilt für die weihnachtliche Fracht, dass sie weder Kennzeichen noch Beleuchtung des Fahrzeugs verdecken darf. Ragt der Baum hinten mehr als einen Meter über die Karosserie hinaus, muss die Ladung mit durch eine Querstange auseinandergehaltenen roten Fahnen der Größe von mindestens 30 mal 30 Zentimeter gut sichtbar gemacht werden. Eine Alternative ist ein entsprechend großes Schild. Bei Dunkelheit sind ein rotes Warnlicht und ein Rückstrahler vorgeschrieben. Vorne hingegen darf die Tanne nur bis zur Stoßstange reichen.
Auch das soll es geben: der Transport mit dem Cabriolet oder mit dem Fahrrad. In beiden Fällen empfehlen sich Spanngurte für die Sicherung der des Ladung, denn als solche gilt der Weihnachtsbaum. In Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung zum Thema „Ladung“ heißt es in Absatz 1: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“ Sonst droht ein Bußgeld von mindestens 35 Euro, werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 60 Euro fällig, verbunden mit einem Punkt im Zentralregister. Kommt es aufgrund der ungenügend gesicherten Ladung zu einem Unfall, sind es 75 Euro und ein Punkt. (aum)
Veröffentlicht am 08.12.2024
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