2026-08-07 16:11:00 Automobile

Speedweek: Bei Bußgeldbescheid die Frist im Blick behalten

Carzoom.de
Fotos: ChatGPT/AvD via Autoren-Union Mobilität

In dieser Woche fand in 13 Bundesländern wieder die Speedweek, auch bekannt als Blitzermarathon, statt, bei der die Polizei vermehrt Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen hat. Einige Autofahrer werden daher in den kommenden Wochen möglicherweise Post von den Bußgeldstellen erhalten. Bei Tempoverstößen von bis zu 20 km/h wird ein Verwarnungsgeld erhoben, bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es direkt zum Bußgeldbescheid. Der Automobilclub von Deutschland empfiehlt, Strafzettel sorgfältig zu prüfen und vor allem die Fristen im Blick zu behalten.

Um eine erste Einschätzung zu bekommen, welche Konsequenzen ein Geschwindigkeitsverstoß voraussichtlich nach sich ziehen wird, hat der AvD auch einen Bußgeldrechner auf seiner Internetseite hinterlegt. Mit wenigen Angaben lässt sich schnell ermitteln, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld droht und ob zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu erwarten sind.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und das Schreiben sorgfältig kontrollieren, empfiehlt der Automobilclub. Kennzeichen, Fahrzeugdaten, Tatzeit, Tatort und die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung müssen korrekt angegeben sein. Messfehler oder formale Mängel sind zwar selten, können aber vorkommen. Bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist gesetzlich bindend. Ist der Bescheid dagegen nachvollziehbar und korrekt, sollte die Geldbuße fristgerecht bezahlt werden, rät der AvD – auch, um weitere mögliche Folgekosten zu sparen.

Mit dem eigentlichen Bußgeld allein ist es häufig nicht getan. Die Behörde erhebt zusätzlich Verwaltungsgebühren in Höhe von 20 Euro sowie die Kosten für die postalische Zustellung. Wird die Forderung nicht fristgerecht bezahlt, verschickt die Behörde zunächst eine Mahnung, wodurch weitere Kosten entstehen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann die Forderung zwangsweise vollstreckt oder eine Pfändung beauftragt werden. Je nach Einzelfall reichen die Maßnahmen von der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bis hin zur Erzwingungshaft, die allerdings nicht die Geldschuld ersetzt, sondern lediglich die Zahlung durchsetzen soll.

Wer finanziell vorübergehend nicht in der Lage ist, den Betrag auf einmal zu begleichen, sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Bußgeldstelle aufnehmen. In vielen Fällen können nach Angaben des AvD Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe vereinbart werden. Wer das Schreiben hingegen ignoriert, muss in der Regel mit steigenden Kosten und weiteren Maßnahmen rechnen. (aum)

Veröffentlicht am 07.08.2026

Auto & MobilesRatgeberGesellschaft & ZukunftRecht & UrteileUnternehmen & MenschenUnternehmenAvDSpeedweekBlitzerBußgeld


 
Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbedingungen, sowie kontaktiert zu werden.Mit (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.