VDA zum Elektroauto: Wir brauchen eine Million Ladepunkte
Für einen erfolgreichen Markthochlauf der E-Mobilität ist danach der schnelle und nachhaltige Ausbau der Ladeinfrastruktur die wichtigste Voraussetzung. Den aktuellen Bestand von 17 400 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Deutschland nennt der Verband „absolut unzureichend“. Ende 2018 habe es in China schon etwa 330 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte gegeben.
Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität geht in ihren aktuellen Berechnungen von sieben bis 10,5 Millionen E-Fahrzeugen im Bestand im Jahr 2030 aus. Entsprechend den heutigen Vorgaben der EU-AFID-Richtlinie (Alternative Fuels Infrastructure Directive) ergibt sich im öffentlichen Bereich bis dahin ein Bedarf von 700 000 bis zu einer Million Normalladepunkten und zusätzlich 70 000 bis 100 000 Schnellladepunkten. Für den privaten Bereich sind im Jahr 2030 acht bis elf Millionen Ladepunkte erforderlich.
Kurzfristig, von heute bis Anfang 2020, hält der Verband einen sehr schnellen Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für notwendig. Das sei eine wesentliche Voraussetzung, um beim Bürger das Vertrauen aufzubauen, dass eine Kaufentscheidung zugunsten eines Elektroautos fördert. Spätestens ab Mitte 2020 müssen nach Meinung des VDA die gesamtheitlichen Rahmenbedingungen geschaffen sein, um einen kontinuierlichen, bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur zu erreichen.
Der VDA empfiehlt folgende Punkte:
Koordinierte, übergreifende Vorgehensweise auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zum Ladeinfrastrukturaufbau, u. a. Koordinierung Ladeinfrastrukturausbau durch den Bund, ressortübergreifende Abstimmung, Umsetzungsmonitoring, Statusinformation
Schaffung rechtlicher Vorgaben, u. a. Vorgabe Aufbauzielvorgaben und Zeitpunkte, Ermöglichung eines „Rechtes auf Laden“ durch Anpassung des Miet- und Wohneigentumsrechts, Ladepunktvorgaben zur Gebäudeausstattung und Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Auch die Anforderungen für Nutzfahrzeuge sind einzubeziehen.
Abbau praktischer Hemmnisse, u. a. Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, bundeseinheitliche Vorgaben, Vereinfachung und Übergangsregelungen des Eichrechts sowie Anpassung der Ladesäulenverordnung
Anstoß finanzieller Förderung, u. a. durch kurzfristige Förderaufrufe für öffentliche und private Ladeinfrastruktur, Entlastung beim Fahrstrompreis
Vereinfachung der Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur, u. a. Pauschalen für Anschlusskosten, sowie Flexibilisierung der Zugangsverpflichtung
Nach Auffassung des VDA und seiner Mitgliedsunternehmen ist ein solches Maßnahmenbündel dringend erforderlich, um einen kurzfristigen und koordinierten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen. Konsequentes Handeln aller Verantwortlichen kann Deutschland zu einem Leitmarkt der E-Mobilität machen. (ampnet/Sm)
Veröffentlicht am 31.05.2019
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