Verkehrswacht will den Führerschein B196 wieder abschaffen
„Nach Einführung der neuen Führerscheinregelung haben sich die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern um 59 Prozent erhöht – nachdem sich die Bilanz in den Jahren zuvor positiv entwickelt hatte. Dadurch wird unmissverständlich klar, dass dieses Projekt im Sinne der Verkehrssicherheit gescheitert ist. Die Klasse B196 in der jetzigen Form muss abgeschafft werden“, sagte DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann.
Die Verkehrswacht sieht sich in ihren früheren Befürchtungen bestätigt und beruft sich mit ihrer Forderungen auf einen Bericht der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt). Demnach sind in den Jahren 2015 bis 2019 die Unfallzahlen unter Beteiligung von Leichtkrafträdern in der betreffenden Personengruppe um etwa ein Drittel zurückgegangen. Nach Einführung der Klasse B196 verschlechterte sich die Bilanz deutlich. Im Vergleich von 2019 zu 2022 stiegen die Zahlen um 59 Prozent an. Während sich die Zahl der getöteten und schwerverletzten 125er-Fahrern von 2015 bis 2019 um 37 Prozent verringerte, stieg sie im Zeitraum von 2019 bis 2022 um denselben Wert an. Die Fahrer waren zudem auch deutlich häufiger Hauptverursacher des Unfalls, so die Verkehrswacht.
Voraussetzung für die Klasse B196 ist ein Mindestalter von 25 Jahren und fünf Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins. Verlangt werden neun anderthalbstündige Unterrichtseinheiten – jeweils knapp zur Hälfte Theorie und Praxis. Eine abschließende Prüfung ist nicht vorgesehen. Die DVW hatte schon zum Verordnungsentwurf unter anderem angemerkt, dass dies in keinem sinnvollen Verhältnis zum hohen Risiko auf Krafträdern steht. Motorräder haben eine mehr als zwanzigmal höhere fahrleistungsbezogene Unfallwahrscheinlichkeit als Pkw. Zudem seien die Fahrer relativ ungeschützt unterwegs, woraus schwerere Unfallfolgen resultieren.
Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, der darf auch weiterhin ohne zusätzliche Schulung eine 125er fahren. (aum)
Veröffentlicht am 07.11.2025
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