ZDK: Autohäuser sind „Oasen der Sicherheit“
Vizepräsident Thomas Peckruhn ergänzte, man müsse aus den Fehlern des Frühjahrs-Lockdowns lernen. Zwar seien auch damals die Kfz-Werkstätten zu Recht geöffnet geblieben, weil sie zur Aufrechterhaltung der Mobilität unverzichtbar und damit systemrelevant seien. Das gleichzeitig verhängte Verkaufsverbot habe aber in den Autohäusern bei Mitarbeitern und Kunden für großes Kopfschütteln gesorgt. „Warum sich in ein und demselben Betrieb eine mit rot-weißem Flatterband gezogene Demarkationslinie zwischen dem Werkstattbereich und dem großen, gähnend leeren Verkaufsraum erstrecken muss, können Sie keinem Kunden erklären“, so Peckruhn. Die Diskussionen etwa darüber, ob Ersatzteile und Zubehör zwar eingebaut, aber nicht verkauft werden dürften, solle man nicht ohne Not erneut heraufbeschwören.
Der Zentralverband sieht noch einen anderen Punkt kritisch. Die bis zum Jahresende befristete Absenkung der Mehrwertsteuer sei gerade gegenüber dem Autohandel und den Kunden auch als Ersatz für die nicht gewährte Förderung des Verkaufs von Pkw mit modernen Verbrennungsmotoren deklariert worden. Händler und Autokäufer hätten gleichermaßen darauf vertraut, dass diese Frist auch tatsächlich bis zum Jahresende genutzt werden könne. Die mögliche Schließung von Autohäusern wegen der Pandemie käme faktisch einer Verkürzung der Frist gleich. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 09.12.2020
