ZF schnürt Paket zur Beschäftigungssicherung
Die Regelung gilt bis einschließlich Juni, wobei die Phase der Kurzarbeit sich danach richtet, zu welchem Zeitpunkt die Kunden von ZF ihre Werke wieder in Betrieb nehmen. Viele Fahrzeughersteller haben drei- bis vierwöchige Pausen angekündigt. Personalvorstand Sabine Jaskula erläutert: „Wir haben jetzt einen guten und belastbaren Rahmen, der unsere Beschäftigten auch bei einem kompletten Herunterfahren der ZF-Werke absichert. Durch einen zusätzlichen Beitrag des Unternehmens wird jeder rund 90 Prozent seines regulären Nettoeinkommens behalten.“
Die Belieferung von Kunden hat aber weiterhin Priorität und wird dazu führen, dass vereinzelt Werke und Produktlinien sowie Teile der Verwaltung normal weiterarbeiten. Für sie gelten die bereits eingeführten verschärften Maßnahmen zum Gesundheitsschutz weiterhin. Zugleich bereitet sich ZF darauf vor, den Wiederanlauf der Produktion seiner Abnehmer nach der Pandemie bestmöglich zu unterstützen. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 19.03.2020
