22.06.2026 - Das Landgericht Wuppertal hat jetzt nach längerem Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 10 O 282/23 entschieden, dass Käufer eines Elektroautos vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn die tatsächliche Reichweite erheblich von den vom Hersteller genannten WLTP-Angaben abweicht. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Entscheidung als wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz bei Elektrofahrzeugen.
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