2026-08-10 11:11:00 Automobile

Rund 1,66 Millionen E-Scooter in Deutschland unterwegs

Carzoom.de
Fotos: KI-generiert/AvD via Autoren-Union Mobilität

Immer mehr Menschen nutzen einen eigenen E-Scooter. Nach den Kfz-Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren Ende 2025 rund 1,66 Millionen E-Scooter versichert. 2022 waren es noch knapp 764.000. Besonders stark ist der Bestand privater Fahrzeuge gewachsen. Rund 1,36 Millionen und damit vier von fünf E-Scootern befinden sich inzwischen in Privatbesitz.

Deutliche Unterschiede zwischen privaten und gemieteten E-Scootern hat der GDV bei der Schadenhäufigkeit festgestellt. Im Jahr 2025 kamen bei privaten Fahrzeugen sechs Haftpflichtschäden auf 1000 versicherte E-Scooter, bei Leih-Scootern waren es 13 Schäden – also mehr als doppelt so viele. Insgesamt registrierten die Versicherer 2025 rund 11.700 Haftpflichtschäden mit E-Scootern. Auch die amtliche Unfallstatistik zeigt eine deutliche Entwicklung: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ereigneten sich 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten. Dabei kamen 38 Menschen ums Leben. Im Jahr 2022 waren noch 8.341 Unfälle mit Personenschaden registriert worden. Auch die Unfallzahl hat sich damit innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt.

„Nutzer eigener Scooter fahren in der Regel viel, tragen eher Helm und sind seltener auf Gehwegen unterwegs“, erklärt Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer im GDV. Verleiher sollten deutlicher mitwirken, dass nicht zu zweit, nicht auf Gehwegen und nicht alkoholisiert gefahren wird. Weiterführende Schulen sollten Regeln vermitteln. Vielen sei etwa nicht bewusst, dass unter 21 Jahren Alkoholverbot auf dem E-Scooter gilt. Das kostet nicht nur Bußgeld, sondern kann auch den späteren Führerschein gefährden.

Nach den geplanten gesetzlichen Änderungen sollen für E-Scooter künftig grundsätzlich dieselben Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Bislang müssen Geschädigte nachweisen, dass die Fahrerin oder der Fahrer den Schaden schuldhaft verursacht hat. Mit der vorgesehenen Gefährdungshaftung soll künftig grundsätzlich der Nachweis genügen, dass der Schaden beim Betrieb eines E-Scooters entstanden ist. (aum)

Veröffentlicht am 10.08.2026

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