Für mehr Sicherheit: Motorradblinker als Positionsleuchten
Doch der Gesetzgeber hat eine neue Möglichkeit für Motorradfahrer geschaffen, lichttechnisch auf sich aufmerksam zu machen. Seit einigen Jahren ist es erlaubt, die vorderen Blinker mit zusätzlichen Positionsleuchten auszustatten. Auch auffälligeres gelbes Licht ist hierfür erlaubt. Diese leuchten während der Fahrt dauerhaft. Wird nun der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt, schaltet sich das Positionslicht vorübergehend automatisch ab. Es blinkt wie gewohnt. Die schmale Front eines Motorrades gewinnt durch die weiter auseinander stehenden Lichter deutlich an Sichtbarkeit. Damit können sich Motorräder wieder deutlicher im Straßenverkehr hervorheben.
Bisher gibt es allerdings noch recht wenig Motorradmodelle, die serienmäßig mit den zusätzlichen Positionsleuchten ausgerüstet sind. Einer der Vorreiter war Honda. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit verweist in diesem Zusammenhang aber noch auf Nachrüstmöglichkeiten über den Zubehörhandel. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass Blinker und Positionslicht ein E-Prüfzeichen auf dem Glas tragen. Dann ist der Anbau unter Einhaltung der Vorgaben (Montagehöhe, Abstrahlwinkel, Abstände zwischen den Blinkergläsern und zum Scheinwerfer) genehmigungsfrei möglich. (aum)
Veröffentlicht am 29.09.2024
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