Ratgeber: Wenn plötzlich Wild auftaucht
Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit Wild ist nach den Statistiken im Jahresverlauf ungleich verteilt. Am größten ist sie danach nicht nur in den Herbstmonaten, sondern auch in den Monaten April und Mai. Festzuhalten ist weiter, dass die Fallzahlen über die Jahre nicht zurückgehen, betont der AvD. Vor allem an den frühen Stunden zwischen 6 und 8 Uhr sind viele Wildtiere aktiv. Die Gefahr lauert mittlerweile nicht nur an Landstraßen entlang von Wiesen, Feldern und Waldgebieten. Vor allem Wildschweine trifft man durchaus auch in Wohngebieten an, die in der Nähe von Grünanlagen oder Parks liegen.
Die Wucht eines Aufpralls eines fahrenden Autos mit einem Wildtier ist enorm. Die dabei freigesetzte Energie, steigt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit exponentiell. Bei Tempo 60 werden aus etwa 20 Kilogramm Gewicht eines Rehbocks bei Kollision mit einem Auto rund 800 Kilogramm. Dass Reh-, Dam- und Rotwild infolge des Zusammenstoßes häufig auf der Motorhaube aufschlagen, liegt an den langen Beinen der Tiere. Von dort rutscht der Körper nahezu ungebremst in die Windschutzscheibe und kann sie durchschlagen. Wegen der bewegten Masse kann das Tier bis auf die Rückbank oder den Kofferraum rutschen. Die Folgen für Insassen sind in solchen Fällen erheblich.
Der AvD rät daher, die entsprechenden Warnschilder ernst zu nehmen. Waldnahe Felder und Wiesen erfordern ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit. Gleiches gilt, wie gesagt, inzwischen auch immer häufiger für Straßen an städtischen Grünanlagen. Dabei sollte nicht nur der rechte Fahrbahnbereich im Auge behalten werden, denn das Tier kann natürlich auch von der anderen Seite auf die Straße laufen.
Grundsätzlich gilt, die Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass innerhalb der von den Scheinwerfern ausgeleuchteten Strecke gestoppt werden kann. Das schreibt schon die Straßenverkehrs-Ordnung vor. Erkennt man helle Punkte im Seitenbereich der Fahrbahn, ist sofort abzublenden, denn es könnten Tieraugen sein. Durch Hupen nach dem Bremsen lassen sich die meisten Tiere verscheuchen. Taucht ein Tier auf muss auch mit weiteren aus einer Rotte oder einem Rudel sowie mit Nachzüglern gerechnet werden. Wer im Dunklen unterwegs ist, der sollte stets mit Fernlicht fahren, wenn der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Ausweichmanöver und Schreckreaktionen am Steuer sollten möglichst unterbleiben. Die Gefahr für sich selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer ist sonst unkalkulierbar, warnt der AvD. Ist ein Zusammenstoß trotz Bremsung nicht mehr zu verhindern, sollte das Lenkrad gerade gehalten werden.
Nach dem Unfall gilt: Licht anlassen, Warnblinker einschalten, Warnweste überziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck in mindestens 100 Metern Entfernung absichern sowie die Polizei informieren, damit sie den Förster oder Jagdpächter benachrichtigen kann. Sind Personen verletzt, ist natürlich auch der Notruf zu wählen.
Angefahrenes Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand sollte man nicht anfassen – es besteht Tollwutgefahr. Zuständig für die Bergung des möglicherweise noch verletzten Tieres sind Förster oder Jagdpächter. Läuft ein offenbar verletztes Tier weg, ist es hilfreich, sich die Richtung der Flucht zu merken. Wenn möglich sollten Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und eventuellen Schäden am Auto gemacht werden. Der AvD rät, auf keinen Fall Spuren vor Ende der Unfallaufnahme zu beseitigen.
Wer eine Teilkasko abgeschlossen hat, kann Schäden am Auto bei einer Kollision mit „Haarwild“ ersetzt bekommen. „Haarwild" sind laut Definition in den Versicherungsbedingungen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Je nach Versicherungsunternehmen fallen auch Unfälle mit Wirbeltieren in den Schutzbereich. Im Zweifelsfall sollte der Umfang des Unfallschutzes beim Versicherer nachgefragt werden. Viele Versicherer verlangen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung. Solche Bescheinigungen stellen Förster bzw. Jagdpächter oder die Polizei aus.
Der AvD macht darauf aufmerksam, dass Schäden auch dann ersetzt werden müssen, wenn kein Kontakt mit einem Wildtier vorlag. Wird dem Tier auf der Straße ausgewichen, ohne dass es berührt wird, und kommt man dabei von der Fahrbahn ab oder das Auto kollidiert mit einem Baum, kann für die Sachschäden die Teilkasko in Anspruch genommen werden.
Falls sich keine Wildspuren am Fahgrzeug finden, sollte man sich vor Ort Namen und Adressen von Mitfahrern oder Helfern notieren. Nur so lässt sich die Schadensursache klären, denn dass die Beschädigungen am Auto durch Ausweichen vor dem Wild entstanden ist, muss der Fahrer beweisen. (aum)
Veröffentlicht am 19.10.2023
Ratgeber: Wenn plötzlich Wild auftaucht
Vor allem zwischen 6 und 8 Uhr sind viele Wildtiere aktiv. Aber auch die längeren Dämmerungsphasen mit der dann schlechteren Sicht erfordern viel Aufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmern auf der Straßen. Eine Begegnung mit den Tieren ist besonders auf Landstraßen entlang von Wiesen, Feldern und Waldgebieten wahrscheinlich. Aber auch städtische Räume werden mittlerweile von Wildschweinen, Füchsen und anderen Tieren besiedelt, deshalb ist dort zumindest auf Straßen ohne Bebauung und entlang von Grünflächen ebenfalls Vorsicht geboten, mahnt der Automobilclub von Deutschland.
Beim Zusammenstoß eines Wildtiers mit einem fahrenden Auto wird große Energie freigesetzt. Die Aufprallwucht ist erheblich. Wegen des exponentiellen Anstiegs in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit wird etwa bei Tempo 60 aus etwa 20 Kilogramm Gewicht eines Rehbocks rund 800 Kilogramm bei Kollision mit einem Auto. Hochbeiniges Reh-, Dam- und Rotwild kann infolge des Zusammenstoßes auf der Motorhaube aufschlagen. Ein Tierkörper rutscht dann nahezu ungebremst in die Windschutzscheibe, mit der Wahrscheinlichkeit, dass sie durchschlagen wird. Die Wucht reicht aus, um die bewegte Masse bis auf die Rückbank oder den Kofferraum gelangen zu lassen, warnt der AvD vor entsprechenden Folgen für Fahrzeuginsassen.
Schilder, die vor Wildwechsel warnen, sollten auf jeden Fall ernst genommen werden. Sie werden an bekannten Querungen aufgestellt. Dort tauchen besonders häufig – und zwar an beiden Seiten der Fahrbahn – plötzlich Rehe, Wildschweine oder andere Tiere auf. Der AvD rät, nur so schnell zu fahren, dass innerhalb der von Scheinwerfern ausgeleuchteten Strecke angehalten werden kann. Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass die Geschwindigkeit und Fahrweise immer den Sicht- und Witterungsverhältnissen angepasst sein müssen.
Wie reagieren?
Bremsen und hupen hilft, wenn Wild wie Rehe oder Wildschweine im Scheinwerferlicht auftauchen. Sie lassen sich so vertreiben. Immer zu bedenken ist, dass die Tiere in Rudel oder Rotten unterwegs sind, so dass mit Nachzüglern zu rechnen ist. Bei Dunkelheit ohne Gegenverkehr sollte stets mit Fernlicht gefahren werden. Tauchen helle Punkte im Seitenbereich der Fahrbahn auf, könnten das Tieraugen sein und sollte sofort abgeblendet werden. Das Wild bewegt sich gerne auf Lichtquellen zu oder bleibt überrascht auf der Fahrbahn stehen.
Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, sollte so stark wie möglich gebremst und das Lenkrad gerade gehalten werden. Dadurch verringert sich die Aufprallenergie. Nach dem Unfall gilt: Auto anhalten, Licht nicht ausschalten, Warnblinker einschalten, Warnweste überstreifen und dann die Unfallstelle mit einem Warndreieck in mindestens 100 Meter Entfernung absichern. Sind Personen verletzt, sind Polizei oder Rettungsdienst zu alarmieren.
Angefahrenes Wild sollte auf keinen Fall angefasst werden, da Tollwutgefahr besteht. Für den Abtransport sind Förster oder Jagdpächter zuständig. Laufen verletzte Tiere weg, sollte man sich die Richtung merken. Es empfiehlt sich, mit dem Smartphone Fotos von der Unfallstelle und dem Tier sowie möglichen Spuren Blut- oder Fellspuren am Fahrzeug zu machen. Der AvD rät, auf keinen Fall Unfallspuren vor Ende der Unfallaufnahme zu beseitigen. Der Nachweis ist wichtig, wenn Schäden über Versicherer beglichen werden, der unverzüglich informiert werden sollte.
Die Versicherung
Wildschäden sind in der Teilkasko versichert. Ist sie abgeschlossen, sind Schäden am Auto bei einer Kollision mit „Haarwild“ abgesichert. Dazu zählen Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse und Hasen, nicht aber Vögel. Manche Versicherer decken grundsätzlich auch Schäden beim Zusammenstoß mit anderen Wirbeltieren ab. Viele Versicherer verlangen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung. Solche Bescheinigungen stellen Förster bzw. Jagdpächter oder die
Polizei aus.
Der AvD weist darauf hin, dass ein Wildschaden auch dann vorliegen kann, wenn kein Zusammenstoß mit einem Tier erfolgt ist. Weicht man aus und fährt in den Graben oder kollidiert mit einem Baum, können Sachschäden ersetzt werden. Allerdings muss der Beweis erbracht werden, dass die Beschädigungen von einem Ausweichmanöver wegen Wildwechsels entstanden sind. Deshalb empfiehlt es sich, direkt nach dem Unfall Namen und Adressen von Mitfahrern oder anderen Zeugen zu notieren.
Mündet ein Ausweichen vor einem Kleintier, wie etwa einem Fuchs oder einem Waschbären, in einem Unfall, kann es ebenfalls Schadenersatz geben. Die Rechtsprechung urteilt in solchen Fällen häufig zu Gunsten von Geschädigten. Allerdings darf die Versicherung nach der bestehenden Gesetzeslage wegen der Größe der Tiere Ansprüche kürzen. (aum)
Veröffentlicht am 17.10.2024