Trend zu Nachhaltigkeit auch bei Autoreparatur
An die Kfz-Hersteller adressiert der Automobilclub die Forderung, dass Fahrzeugteile oder ganze Baugruppen über fälschungssichere Teilenummern identifizierbar sein müssen und im Reparaturfall einfach ausgetauscht werden können. Bei Reparaturen an sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten – beispielsweise Bremsen oder Lenkung – sollten dagegen nur Neuteile eingesetzt werden. Auch die Versicherer sieht der Club in der Pflicht: Sie müssen klar kommunizieren, wenn Reparaturen mit gebrauchten Ersatzteilen vorgenommen werden, um den Kunden gegenüber einen Nachteil zu vermeiden. Verbraucher sollten gebrauchte Ersatzteile nur von seriösen Anbietern beziehen oder bei ihrer Werkstatt anfragen, ob sie diese beschaffen kann.
Vorsicht gilt bei Leasingfahrzeugen, denn hier kann über die Vertragsbedingungen die Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen ausgeschlossen sein. (aum)
Veröffentlicht am 17.06.2025
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