Der ADAC testet zehn E-Scooter
Das beste Gesamtergebnis (Note 2,0) fährt der Segway Ninebot F3 Pro D ein. Der E-Scooter überzeugte die Tester mit einem leistungsstarken und komfortablen Fahrverhalten, ordentlich abgestimmten Bremsen und einer guten Beleuchtung. Zudem fielen auch der Informationsumfang des Displays und der zugehörigen App positiv auf. Nachholbedarf gibt es aber bei der Ladezeit des Akkus: Es dauert über acht Stunden, bis der E-Scooter wieder komplett aufgeladen ist.
Der Navee N65i II und der Streetbooster Sirius erreichen dagegen nur die Gesamtnote 4,5. Bei beiden Modellen brach der Lenker bei der Belastungsprüfung. Hier hat der ADAC höhere Standards angesetzt als der Gesetzgeber, da die vorgeschriebene Prüfung nach Meinung des Mobilitätsclubs die realen Belastungen im Alltag nicht ausreichend wiedergibt.
Enttäuschungen bei Käufern können die angegebenen Reichweiten der E-Scooter hervorrufen. Die Messungen des ADAC ergaben in vielen Fällen deutlich geringere Werte. So wirbt beispielsweise der Hersteller Odys für das Modell Ultron i75 (Gesamtnote 2,5) mit einer Reichweite von bis zu 75 Kilometern, tatsächlich schafft der Scooter aber nur knapp 48 Kilometer.
Verbesserungsbedarf sieht der ADAC auch bei der Beleuchtung. Beim Modell von Soflow blendete das fest verbaute Frontlicht den Gegenverkehr. Alle Scooter waren – wie es der Gesetzgeber ab dem kommenden Jahr vorschreibt – bereits mit Blinkern ausgestattet. Bei einigen Modellen waren diese aber von der Seite nur schwer oder gar nicht erkennbar.
Der ADAC rät, beim Kauf eines E-Scooters zunächst auf das angedachte Nutzungsprofil zu achten. Gibt es viele bergige Strecken, sind ein gewisser Federungskomfort und ein leistungsstarker Motor ratsam. Interessenten sollten nach einem Händler Ausschau halten, der Probefahrten anbietet – denn nur so kann man sich einen guten Fahreindruck verschaffen. Generell empfiehlt der ADAC außerdem, bei Fahrten mit E-Scootern immer einen Helm zu tragen. Die Unfallstatistiken zeigen, dass bei Unfällen häufig Kopf- oder Gesichtsverletzungen auftreten, die mitunter schwerwiegende Folgen haben können. (aum)
Veröffentlicht am 28.07.2026
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