Moped-Führerschein ab 15 kommt bald bundesweit
2013 startete in den östlichen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Modellversuch, der es Jugendlichen gestattete, den Führerschein AM schon mit 15 statt wie bisher mit 16 zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis betrifft Mokicks, Roller oder Mopeds, also Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikmetern, deren Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt ist. Zuvor war auch dort 15-Jährigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h zugänglich.
Die während der Testphase gemachten Erfahrungen wurden als klar positiv bewertet. Kurz vor Auslaufen des Modellversuchs im Jahr 2020 beschloss das Bundesverkehrsministerium, es den Ländern freizustellen, ob sie Jugendlichen den früheren Einstieg in das Roller- und Mopedfahren erlauben wollen. Der neuen Möglichkeit folgten daraufhin elf Bundesländer – in den übrigen blieb es bei der bisherigen Regelung mit dem AM-Führerschein ab 16.
Der regulative „Flickenteppich“ störte jedoch nicht nur Fachleute, sondern auch die Bundesregierung. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen waren Verstöße dagegen zu leicht möglich. So konnte es sein, dass ein Jugendlicher, der in seinem Bundesland ganz legal mit 15 auf einem Roller unterwegs war, schon straffällig wurde, wenn er einen Freund im Nachbardorf besuchte, das blöderweise in einem Bundesland lag, wo noch die alten Vorschriften zum Moped-Führerschein galten. Denn in dem anderen als dem ausstellenden Bundesland wurde dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt, weil der Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Deshalb legte das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzesentwurf mit einer bundeseinheitlichen Lösung vor, dem der Bundesrat am 28. Mai 2021 zustimmte. Danach können Jugendliche nun künftig in allen Bundesländern schon mit 15 einen Führerschein der Klasse AM erwerben und damit im Inland überall herumfahren. Touren ins Ausland sind mit dem neuen Führerschein mit der geänderten Schlüsselziffer 195 auch weiterhin erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestattet. Das neue Gesetz soll nun „zeitnah“ in Kraft treten. (ampnet/fw)
Veröffentlicht am 07.07.2021
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