Neue Haftungsregeln bei E-Scootern geplant
Für Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen die gleichen Regeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Da es sich bei den knapp eine Million Elektro-Kleinstrollern in Deutschland in vielen Fällen um Mietfahrzeuge handelt, deren Fahrer im Fall eines Unfalls häufig schwer zu ermitteln sind, plant der Bund die – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter einzuführen, also in diesem Fall den Sharinganbieter. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt den Gesetzesentwurf als „spürbare Entlastung“ für geschädigte Verkehrsteilnehmer. Mit der so genannten Gefährdungshaftung können zukünftig auch Anbieter ohne konkretes Verschulden für Schäden haftbar gemacht werden. Autofahrer haben bislang die Beweispflicht und können Schadensersatzansprüche nur schwer geltend machen, die durch unachtsam abgestellte oder umgestürzte E-Scooter verursacht werden. (aum)
Veröffentlicht am 19.03.2026
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