E-Scooter: Ohne Versicherung kann es teuer werden
Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Eine Versicherungsplakette am hinteren Schutzblech ist allerdings Pflicht. Versicherbar sind aber nur Fahrzeuge, für die auch eine Betriebserlaubnis vorliegt. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 km/h und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer. Diese sollte beim Kauf der selbstklebenden Plakette des Versicherers zur Hand sein. Der Nachweis für die Haftpflicht gilt für maximal ein Jahr. Zum 1. März des Folgejahres benötigt man ein neues Versicherungskennzeichen.
Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, betont die HUK-Coburg. Sie kann mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversichertem Fahrzeug, haftet der Roller-Fahrer zudem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gerade bei Personenschäden zu lebenslangen Zahlungen führen.
Und wo darf gefahren werden? In dieser Hinsicht sind E-Kickscooter Fahrrädern gleichgestellt. Der Bürgersteig ist tabu. Die elektrischen Tretroller gehören auf den Radweg oder Fahrradstreifen. Ist nichts von beiden vorhanden, müssen die kleinen Flitzer auf der Straße fahren. (aum)
Veröffentlicht am 21.06.2022
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