2025-11-21 12:31:00 Automobile

Verbände fordern ambitioniertere Quoten für strombasierte Kraftstoffe

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Fotos: www.e-fuels.de via Autoren-Union Mobilität

Verbände der Verkehrs- und Energiebranche, darunter UNITI, ADAC und ZDK, schlagen Alarm: Der aktuelle Arbeitsstand der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht gehe nicht weit genug, um die Transformation des Kraftstoffmarkts voranzutreiben. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Organisationen deutlich höhere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), als im Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote“ vorgesehen.

Der Entwurf sieht lediglich eine RFNBO-Quote von 1,2 Prozent im Jahr 2030 und 4 Prozent im Jahr 2040 vor – Werte, die nach Ansicht der Verbände weit hinter den Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten zurückbleiben. Zudem warnen sie, dass aufgrund der fortschreitenden Elektrifizierung des Straßenverkehrs der Kraftstoffmarkt insgesamt schrumpfen werde. Niedrige Quoten könnten deshalb nicht einmal sicherstellen, dass die absolute Nachfrage nach strombasierten Kraftstoffen steigt – ein Problem für Investitionen und Produktionsaufbau.

Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand, ADAC, DSLV Bundesverband Spedition und Logistik sowie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) verlangen daher eine deutliche Anhebung: Mindestens 5 Prozent RFNBO im Jahr 2030 und 24 Prozent im Jahr 2040 sollen es sein. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn betont, ambitionierte Vorgaben seien „ein unverzichtbares regulatives Instrument“, um den Hochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe wie Wasserstoff und E-Fuels voranzutreiben und die für die Erreichung der Klimaziele notwendige Kraftstoffwende voranzubringen.

Positiv bewerten die Verbände hingegen geplante höhere Quoten für fortgeschrittene Biokraftstoffe sowie die langfristige Perspektive bis 2040. Dennoch fordern sie, dass die Bundesregierung den Entwurf zügig nachschärft und zeitnah eine Kabinettsfassung vorlegt. (aum)

Veröffentlicht am 21.11.2025

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