E-Scooter verursachen ähnlich viele Schäden wie Mofas und Mopeds
„E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird. (aum)
Veröffentlicht am 14.02.2022
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